Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Waffenrecht - Kleinen Waffenschein beantragen

Berlin 99089124001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089124001000

Leistungsbezeichnung

Waffenrecht - Kleinen Waffenschein beantragen

Leistungsbezeichnung II

Waffenrecht - Kleinen Waffenschein beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Waffen (Schlagwort), Waffenschein (Schlagwort), Kleiner (Schlagwort), legale (Schlagwort), SRS (Schlagwort), SRS-Waffen (Schlagwort), Schreckschuss (Schlagwort), Reizstoff (Schlagwort), Signalwaffen (Schlagwort), Bewaffnung (Schlagwort), #HinweisePayment (Schlagwort), #HinweisSEPALastschrift (Schlagwort), #HinweisPaypal (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Kleine Waffenschein berechtigt grundsätzlich zum verdeckten Führen von zugelassenen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen), mit dem Zulassungszeichen „PTB (im Kreis)“ der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, außerhalb befriedeten Besitztums (z.B. außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Gartens etc.), nicht jedoch auf öffentlichen Veranstaltungen.

Die Erlaubnis gilt unbefristet. Beim Führen der Waffe sind der Kleine Waffenschein sowie ein gültiger Personalausweis oder Pass mitzuführen (Ausweispflicht).

Für die Beantragung des Kleinen Waffenscheins ist das Vorzeigen der SRS-Waffen nicht erforderlich. Weitere Einschränkungen und Erläuterungen zum Kleinen Waffenschein entnehmen Sie bitte dem "Hinweisblatt zum Kleinen Waffenschein".

Für das Führen von zugelassenen Reizstoffsprühgeräten ist kein Kleiner Waffenschein nötig.
Bevor Sie sich entschließen, einen Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins zu stellen, bitten wir Sie, die "Präventionshinweise zur Schutzbewaffnung" zur Kenntnis zu nehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf den Kleinen Waffenschein
    Online möglich oder Sie nutzen den (Papier-) Antrag
    • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
    • Alternativ können Sie den Antrag per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie den unterschriebenen Antrag sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
  • Personalausweis oder Reisepass
    als Kopie oder Foto
  • ggf. vergangene Meldeanschriften
    Sollten Sie in den letzten 10 Jahren außerhalb Berlins gewohnt haben, halten Sie bitte alle Adressen bereit, da Sie diese im Antrag angeben müssen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Zuverlässigkeit
  • Persönliche Eignung
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • PayPal
    • Sepa-Lastschrifteinzug

Kosten

Der Antrag ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Im Falle eines ablehnenden Bescheides fallen bis zu 50 % der Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung des elektronischen Zahlverfahrens SEPA-Lastschrift durch eine spätere Rücklastschrift (z. B. nicht gedecktes Konto oder durch Sie aktiv veranlasst) weitere Gebühren durch Ihre Bank entstehen können. Diese Gebühren können Ihnen in Rechnung gestellt werden. Sofern ihnen Umstände bekannt sind, die zu einer Rücklastschrift führen könnten, empfehlen wir, statt dessen ein anderes Zahlverfahren zu nutzen.

  • 92,00 Euro: Kleiner Waffenschein
Weitere Gebühren alle drei Jahre nach der Erteilung
  • 61,00 Euro: für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Nach Antragstellung wird sich die Waffenbehörde unaufgefordert mit dem Antragstellenden in Verbindung setzen.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden