Waffenrecht - Kleinen Waffenschein beantragen
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Der Kleine Waffenschein berechtigt grundsätzlich zum verdeckten Führen von zugelassenen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen), mit dem Zulassungszeichen „PTB (im Kreis)“ der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, außerhalb befriedeten Besitztums (z.B. außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Gartens etc.), nicht jedoch auf öffentlichen Veranstaltungen.
Die Erlaubnis gilt unbefristet. Beim Führen der Waffe sind der Kleine Waffenschein sowie ein gültiger Personalausweis oder Pass mitzuführen (Ausweispflicht).
Für die Beantragung des Kleinen Waffenscheins ist das Vorzeigen der SRS-Waffen nicht erforderlich. Weitere Einschränkungen und Erläuterungen zum Kleinen Waffenschein entnehmen Sie bitte dem "Hinweisblatt zum Kleinen Waffenschein".
Für das Führen von zugelassenen Reizstoffsprühgeräten ist kein Kleiner Waffenschein nötig.
Bevor Sie sich entschließen, einen Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins zu stellen, bitten wir Sie, die "Präventionshinweise zur Schutzbewaffnung" zur Kenntnis zu nehmen.
Die Erlaubnis gilt unbefristet. Beim Führen der Waffe sind der Kleine Waffenschein sowie ein gültiger Personalausweis oder Pass mitzuführen (Ausweispflicht).
Für die Beantragung des Kleinen Waffenscheins ist das Vorzeigen der SRS-Waffen nicht erforderlich. Weitere Einschränkungen und Erläuterungen zum Kleinen Waffenschein entnehmen Sie bitte dem "Hinweisblatt zum Kleinen Waffenschein".
Für das Führen von zugelassenen Reizstoffsprühgeräten ist kein Kleiner Waffenschein nötig.
Bevor Sie sich entschließen, einen Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins zu stellen, bitten wir Sie, die "Präventionshinweise zur Schutzbewaffnung" zur Kenntnis zu nehmen.
- Antrag auf den Kleinen Waffenschein
Online möglich oder Sie nutzen den (Papier-) Antrag
- Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
- Alternativ können Sie den Antrag per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie den unterschriebenen Antrag sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
- Personalausweis oder Reisepass
als Kopie oder Foto - ggf. vergangene Meldeanschriften
Sollten Sie in den letzten 10 Jahren außerhalb Berlins gewohnt haben, halten Sie bitte alle Adressen bereit, da Sie diese im Antrag angeben müssen.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- PayPal
- Sepa-Lastschrifteinzug
Der Antrag ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Im Falle eines ablehnenden Bescheides fallen bis zu 50 % der Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung des elektronischen Zahlverfahrens SEPA-Lastschrift durch eine spätere Rücklastschrift (z. B. nicht gedecktes Konto oder durch Sie aktiv veranlasst) weitere Gebühren durch Ihre Bank entstehen können. Diese Gebühren können Ihnen in Rechnung gestellt werden. Sofern ihnen Umstände bekannt sind, die zu einer Rücklastschrift führen könnten, empfehlen wir, statt dessen ein anderes Zahlverfahren zu nutzen.
- 92,00 Euro: Kleiner Waffenschein
- 61,00 Euro: für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit
Nach Antragstellung wird sich die Waffenbehörde unaufgefordert mit dem Antragstellenden in Verbindung setzen.
- Hinweisblatt zum Kleinen Waffenschein (Polizei Berlin)
- Informationen zum Waffenrecht - Merkblatt für Eltern und Lehrer (Polizei Berlin)
- Merkblatt über die Aufbewahrung von Waffen und Munition (Polizei Berlin)
- Präventionshinweise zur Schutzbewaffnung (Polizei Berlin)
- Verhaltensorientierte Gewaltprävention (Polizei Berlin)
- Waffenrecht Übersicht - Erlaubnisfreie Waffen (Polizei Berlin)
- Waffenbehörde (Polizei Berlin)