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Baukammer - Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure/innen beantragen

Berlin 99147012060000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99147012060000

Leistungsbezeichnung

Baukammer - Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure/innen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Baukammer - Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure/innen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Entwurfserfasser (Schlagwort), Bauvorlage (Schlagwort), Bauvorlagenberechtigter (Schlagwort), bauvorlageberechtigt (Schlagwort), Baugenehmigung (Schlagwort), Ingenieur (Schlagwort), Ingenieurin (Schlagwort), Gebäudeplanung (Schlagwort), Hochbau (Schlagwort), Baugenehmigung (Schlagwort), Bauantrag (Schlagwort), Bau (Schlagwort), Baukammer (Schlagwort), Eintragung (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Im Bauwesen tätige Ingenieure und Ingenieurinnen mit ausreichender praktischer Berufserfahrung sind bauvorlageberechtigt. Durch die Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten der Baukammer Berlin verfügen Ingenieure und Ingenieurinnen über den benötigten Nachweis. Für in Berlin tätige Ingenieure und Ingenieurinnen ist eine Mitgliedschaft in der Baukammer Berlin verpflichtend

Bauvorlageberechtigte Ingenieure und Ingenieurinnen sind berechtigt, Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden zu erstellen. Solche Bauvorlagen sind beim Einreichen von Bauanträgen abzugeben. Die Bauaufsicht überprüft, ob Ingenieure und Ingenieurinnen in der Liste der Bauvorlageberechtigten der Baukammer Berlin eingetragen sind und damit die Berechtigung haben, Bauvorlagen zu erstellen und einzureichen.

Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat als Bauvorlageberechtigte niedergelassen sind, sind ohne Eintragung in die Liste Bauvorlageberechtigten bauvorlageberechtigt, solange bestimmte Nachweise der Baukammer vorgelegt werden können.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten
  • Anlage Referenz- / Objektliste zum Antrag
    (ausgefüllt und unterzeichnet)
  • Urkunde und Zeugnis zum Abschluss des Studiums (Kopie)
    Berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums des Bauingenieurwesens
  • Bauanträge und Entwurfsunterlagen (im Original oder als Kopie)
    Bauanträge für mindestens zwei Gebäude mit den dazugehörigen eigenständig erstellten Entwurfsunterlagen mit Genehmigungsvermerken und den entsprechenden Baugenehmigungen aus einem Zeitraum von mindestens 2 Jahren (jedoch ohne Fachplanung)
  • Bescheinigung über die eigenständig erbrachten Planungsleistungen durch Bauvorlageberechtigte
    • Bescheinigungen des bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers oder des bauvorlageberechtigten Arbeitgebers zu der Planung bzgl. der Leistungsphasen 1-5 gemaß § 33 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
    • Die bescheinigende Person muss bestätigen können, dass die Antragstellerin/der Antragsteller die entsprechenden Planungsleistungen unter ihrer Leitung erbracht hat.

Voraussetzungen

  • Berufsqualifizierender Hochschulabschluss
    Studium der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens
  • Mindestens zwei Jahre praktische Tätigkeit
    auf dem Gebiet Gebäudeplanung nach Studienabschluss

Kosten

100,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen zu entscheiden; die Baukammer Berlin kann die Frist gegenüber der Antragstellerin oder dem Antragsteller einmal um bis zu zwei Monate verlängern.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden