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Baukammer - Mitgliedschaft in der Kammer als Ingenieur/in beantragen

Berlin 99147003060000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99147003060000

Leistungsbezeichnung

Baukammer - Mitgliedschaft in der Kammer als Ingenieur/in beantragen

Leistungsbezeichnung II

Baukammer - Mitgliedschaft in der Kammer als Ingenieur/in beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Mitgliedsantrag (Schlagwort), Ingenieur (Schlagwort), Ingenieurin (Schlagwort), Ingenieurkammer (Schlagwort), Mitglied (Schlagwort), Baukammer (Schlagwort), Bau (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Um als Ingenieur oder Ingenieurin in Berlin ihre Dienste anzubieten, ist in der Regel eine Mitgliedschaft in der Baukammer Berlin verpflichtend. Die Baukammer Berlin ist die gesetzliche Standesvertretung aller im Bauwesen tätigen Ingenieure/innen im Land Berlin.

Grundsätzlich müssen sich im Bauwesen tätige Ingenieurinnen und Ingenieure, die ihren Beruf eigenverantwortlich ausüben und Leistungen für Vorhaben im Land Berlin erbringen oder ihren Geschäftssitz im Land Berlin haben, als Pflichtmitglied in der Baukammer Berlin eintragen lassen. Dies betrifft insbesondere Ingenieure und Ingenieurinnen, die in die Liste der Bauvorlageberechtigten in Berlin eingetragen und somit bauvorlageberechtigt sind.

Ausnahmen
  • Im Bauwesen tätige Ingenieurinnen und Ingenieure und die nicht im Bauwesen tätigen Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure, welche nicht zu einer Mitgliedschaft verpflichtend sind, können eine freiwillige Mitgliedschaft bei der Baukammer Berlin beantragen.
  • Personen, die Pflichtmitglieder einer Ingenieurkammer in einem anderen Bundesland sind, sind von der Pflichtmitgliedschaft in der Baukammer Berlin befreit.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag zur Aufnahme in die Baukammer Berlin
    Pflichtmitgliedschaft oder freiwillige Mitgliedschaft
  • Ingenieururkunde und Abschlusszeugniss (beglaubigte Kopie)
    mit genauer Angabe der Studienfachrichtung
  • Aktueller Tätigkeitsnachweis
  • Berufshaftpflichtversicherung (Kopie)
    (für eine Anmeldung als Pflichtmitglied)
    Kopie der Police Ihrer Berufshaftpflichtversicherung; gegebenenfalls mit aktuellem Gültigkeitsnachweis bei älteren Policen
  • Polizeiliches Führungszeugnis - Belegart 0
    (für eine Anmeldung als freiwilliges Mitglied)

Voraussetzungen

  • Sie haben das Recht zum Tragen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" / "Ingenieurin"
    Voraussetzung dafür ist:
    • ein Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie, oder
    • ein Studium an einer deutschen öffentlichen oder ihr hinsichtlich des Studienabschlusses rechtlich gleichgestellten deutschen privaten Ingenieurschule, oder
    • ein erfolgreich abgeschlossener Betriebsführerlehrgang einer deutschen staatlich anerkannten Bergschule, oder
    • ein durch die zuständige Behörde verliehenes Rechts, die Bezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ führen zu dürfen

Kosten

  • keine: Freiwillige Mitgliedschaft
  • 30,00 Euro: Pflichtmitgliedschaft
  • 150,00 Euro: Pflichtmitgliedschaft für beratende Ingenieurinnen und Ingenieure

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

1-3 Monate

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden