Baukammer - Löschung der Mitgliedschaft in der Kammer als beratende/r Ingenieurin / Ingenieur beantragen
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Baukammer - Löschung der Mitgliedschaft in der Kammer als beratende/r Ingenieurin / Ingenieur beantragen
Baukammer - Löschung der Mitgliedschaft in der Kammer als beratende/r Ingenieurin / Ingenieur beantragen
Begriffe im Kontext
Mitgliedsbeendigung (Schlagwort), Löschung (Schlagwort), Mitgliedschaft (Schlagwort), Ingenieur (Schlagwort), Ingenieurin (Schlagwort), Baukammer (Schlagwort), Bau (Schlagwort), Kammer (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
In der Regel ist eine Mitgliedschaft für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen in der Baukammer Berlin aufzuheben, wenn die jeweilige Person ihren Wohnsitz, ihre Niederlassung oder ihren Beschäftigungsort nicht mehr im Land Berlin hat und keine Leistungen für Vorhaben im Land Berlin mehr erbringt. Die Berufstätigkeit wird beispielsweise in einem anderen Bundesland fortgeführt.
Neben dem Fortzug von Personen können auch sogenannte Versagungsgründe eine Löschung der Mitgliedschaft zur Folge haben. Unter Versagungsgründe fallen beispielsweise strafrechtliche Verurteilungen oder Berufsausübungsverbote. Eine Löschung wird von der Baukammer veranlasst.
Die Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen ist auf Antrag möglich.
Neben dem Fortzug von Personen können auch sogenannte Versagungsgründe eine Löschung der Mitgliedschaft zur Folge haben. Unter Versagungsgründe fallen beispielsweise strafrechtliche Verurteilungen oder Berufsausübungsverbote. Eine Löschung wird von der Baukammer veranlasst.
Die Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen ist auf Antrag möglich.
- Sie erbringen als Beratende/r Ingenieurin / Ingenieur keine Leistungen mehr im Land Berlin
- Sie haben als Beratende/r Ingenieurin / Ingenieur keinen Geschäftssitz mehr im Land Berlin