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Waffenbesitzkarte (rot) für Sammelnde und Sachverständige beantragen

Berlin 99089018001019 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089018001019

Leistungsbezeichnung

Waffenbesitzkarte (rot) für Sammelnde und Sachverständige beantragen

Leistungsbezeichnung II

Waffenbesitzkarte (rot) für Sammelnde und Sachverständige beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Waffen (Schlagwort), Waffenbesitzkarte (Schlagwort), rot (Schlagwort), Sammler (Schlagwort), Sammelnde (Schlagwort), Waffensammlung (Schlagwort), Munition (Schlagwort), Munitionserwerb (Schlagwort), Munitionssammlung (Schlagwort), WBK (Schlagwort), Langwaffe (Schlagwort), Kurzwaffe (Schlagwort), Sachverständiger (Schlagwort), #HinweisePayment (Schlagwort), #HinweisSEPALastschrift (Schlagwort), #HinweisPaypal (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Waffenbesitzkarte (rot) berechtigt zum Erwerb oder Besitz von Schusswaffen. Die rote Waffenbesitzkarte kann ausschließlich von Waffen-Sammelnden oder Waffen-Sachverständigen beantragt werden.

Sofern Sie eine Erwerbsberechtigung für das Anlegen einer Munitionssammlung oder zum Munitionserwerb möchten, müssten Sie einen Munitionserwerbsschein beantragen (mehr unter "Weiterführende Informationen").

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (rot)
    Online möglich oder Sie stellen den (Papier-) Antrag schriftlich per Post oder E-Mail.
    • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
    • Für den schriftlichen Antrag per Post oder E-Mail: Senden Sie den unterschriebenen Antrag (unter "Formulare") sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
  • Personalausweis oder Reisepass
    als Kopie oder Foto
  • Nachweis des waffenrechtlichen Bedürfnisses
    • Sammlerinnen und Sammler: Sie müssen glaubhaft machen, als Waffen- oder Munitionssammler/in wissenschaftlich oder technisch tätig zu sein oder durch den Erwerb eine kulurhistorisch bedeutsame Sammlung anzulegen oder zu erweitern (siehe "Weiterführende Informationen").
    • Sachverständige: Machen Sie glaubhaft, dass Sie Schusswaffen oder Munition für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck benötigen (siehe "Weiterführende Informationen").
  • Sachkundenachweis
    Prüfungszeugnis (z. B. eines behördlich zugelassenen gewerblichen Sachkundelehrgangsträgers)
  • Nachweis der persönlichen Eignung (wenn Sie unter 25 Jahre alt sind)
    Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden wir Sie zu einem späteren Zeitpunkt bitten, dieses Dokument einzureichen.
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung
    Zum Nachweis der sicheren Aufbewahrung dient der Kaufbeleg und ein Foto des Waffenschrankes. Das Typenschild mit Seriennummer muss lesbar sein.
    • Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt aufgefordert, Angaben zur sicheren Aufbewahrung einzureichen.
  • ggf. vergangene Meldeanschriften
    Sollten Sie in den letzten 10 Jahren außerhalb Berlins gewohnt haben, halten Sie bitte alle Adressen bereit, da Sie diese im Antrag angeben müssen.

Voraussetzungen

  • Sie sind Waffen-Sammlerin/-sammler oder -Sachverständige/r
  • Mindestalter: in der Regel 25 Jahre
  • Ab 18 Jahren nur mit Gutachten über die persönliche Eignung
  • Zuverlässigkeit
  • Persönliche Eignung
  • Sachkundeprüfung
  • Waffenrechtliches Bedürfnis
    Waffengesetz (WaffG) §§ 8, 17, 18
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • PayPal
    • Sepa-Lastschrifteinzug

Kosten

Der Antrag ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Im Falle eines ablehnenden Bescheides fallen bis zu 50 % der Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung des elektronischen Zahlverfahrens SEPA-Lastschrift durch eine spätere Rücklastschrift (z. B. nicht gedecktes Konto oder durch Sie aktiv veranlasst) weitere Gebühren durch Ihre Bank entstehen können. Diese Gebühren können Ihnen in Rechnung gestellt werden. Sofern ihnen Umstände bekannt sind, die zu einer Rücklastschrift führen könnten, empfehlen wir, statt dessen ein anderes Zahlverfahren zu nutzen.

  • 387,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Waffensammler oder -sachverständige
Weitere Gebühren alle drei Jahre nach der Erteilung
  • 61,00 Euro: alle drei Jahre, für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit
  • 45,00 Euro: alle fünf Jahre, für die Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses
  • 103,00 Euro: für die Kontrolle der Waffenaufbewahrung
  • 51,00 Euro: für die Kontrolle der Waffenaufbewahrung, wenn die Kontrolle in einem kürzeren Zeitraum als drei Jahren wiederholt wird

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden