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Gaststättengewerbe - zum Unterrichtungsnachweis anmelden

Berlin 99025001012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99025001012000

Leistungsbezeichnung

Gaststättengewerbe - zum Unterrichtungsnachweis anmelden

Leistungsbezeichnung II

Gaststättengewerbe - zum Unterrichtungsnachweis anmelden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gaststätten (Schlagwort), Gaststättenerlaubnis (Schlagwort), Konzession (Schlagwort), Unterrichtung (Schlagwort), Alkoholausschank (Schlagwort), Schanklizenz (Schlagwort), Kneipe (Schlagwort), Restaurant (Schlagwort), Lebensmittel (Schlagwort), Hygiene (Schlagwort), Gewerbe (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie in Ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststättenunterrichtung vorweisen können. Die Bescheinigung über den Unterrichtungsnachweis gilt bundesweit und ist unbefristet gültig.

Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht, sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt. Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus. Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.

Verfahrensablauf
Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
  1. Sie melden sich bei einer IHK zur Unterrichtung an.
  2. Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert ca. 4-5 Stunden.
  3. Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung.
  4. Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden.

Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung zur Unterrichtung für das Gaststättengewerbe
    ausschließlich online möglich
    Sie müssen sich dafür auf dem Anmeldeportal der IHK Berlin registrieren.
  • Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen
    Sie müssen zu der Unterrichtung persönlich erscheinen.

Kosten

  • 100,00 Euro: Gaststättenunterrichtung
  • 330,00 Euro: Gaststättenunterrichtung mit Dolmetscher

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden