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Bewachungsgewerbe - zum Unterrichtungsnachweis anmelden

Berlin 99050029012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050029012000

Leistungsbezeichnung

Bewachungsgewerbe - zum Unterrichtungsnachweis anmelden

Leistungsbezeichnung II

Bewachungsgewerbe - zum Unterrichtungsnachweis anmelden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bewachung (Schlagwort), Bewachungsgewerbe (Schlagwort), 34a (Schlagwort), GewO (Schlagwort), Wachpersonal (Schlagwort), Security (Schlagwort), Unterrichtung (Schlagwort), Sicherheitskraft (Schlagwort), Bewacherregister (Schlagwort), Bewacherin (Schlagwort), Unterrichtungsnachweis (Schlagwort), Sachkundeprüfung (Schlagwort), Bewacherin (Schlagwort), Sicherheitsdienst (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen. Sie werden dann auch in das Bewacherregister eingetragen. Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen.
  • Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.
  • Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher sollten Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen.
  • Im Anschluss an die Unterrichtung müssen Sie schriftliche und mündliche Verständnisfragen zu den Inhalten beantworten, um die Bescheinigung zu erhalten. Mit der Bescheinigung werden Sie auch in das Bewacherregister eingetragen.
  • Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.
Verfahrensablauf
Die Bewachungsunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
  1. Anmeldung zur Bewachungsunterrichtung bei einer IHK.
  2. Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt, erfolgt mündlich und dauert ca. 40 Stunden.
  3. Die Bescheinigung wird auch an das Bewacherregister übertragen.

Sachkundeprüfung
Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen, wie Flüchtlingsunterkünften, in Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten, müssen Sie die umfangreichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung zur Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe
    ausschließlich online möglich
    Sie müssen sich dafür auf dem Anmeldeportal der IHK Berlin registrieren.
  • Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen
    Sie müssen zu der Unterrichtung persönlich erscheinen.
  • Anmeldefrist beachten

Kosten

370,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Bescheinigung wird sofort ausgehändigt oder Ihnen innerhalb weniger Tage übersandt.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden