Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Gewerbe - EU-Bescheinigung nach der Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen

Berlin 99050092012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050092012000

Leistungsbezeichnung

Gewerbe - EU-Bescheinigung nach der Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen

Leistungsbezeichnung II

Gewerbe - EU-Bescheinigung nach der Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

EU-Bescheinigung (Schlagwort), EG-Bescheinigung (Schlagwort), Dienstleistungsfreiheit (Schlagwort), Arbeiten (Schlagwort), EU (Schlagwort), Niederlassung (Schlagwort), Betriebsstätte (Schlagwort), Berufserfahrung (Schlagwort), Auslandsentsendung (Schlagwort), Grenzüberschreitende Dienstleistungen (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbringen oder sich dort niederlassen möchten, müssen Sie in einigen Mitgliedstaaten unter anderem die sogenannte EU-Bescheinigung vorlegen. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie diese Dienstleistung in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft erbringen.

Verfahrensablauf
Eine EU-Bescheinigung können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
  1. Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein.
  2. Nach Prüfung durch die zuständige Stelle wird die EU-Bescheinigung ausgestellt und Ihnen per Post, inkl. Rechnung, zugesandt.
  3. Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie diese für Ihren Antrag im EU-Land verwenden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    Den Antrag können Sie formlos, aber in Textform, bei der jeweils zuständigen Kammer stellen.
  • Personaldokument
    Kopie vom Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
  • Nachweis der konkret ausgeübten Tätigkeit sowie deren Dauer
    Es müssen mindestens die letzten 2 Jahren nachgewiesen werden.
  • Ausbildungsnachweise
    Kopien von Zeugnissen, Diplomen, Zertifikaten oder anderen vergleichbaren Berufsqualifikationsnachweisen
  • Ggf. Bestätigung der Gewerbeanmeldung
    wenn Sie als Selbständige oder Selbständiger tätig sind
  • Ggf. Auszug aus dem Handelsregister
    wenn Sie als Leiter/in eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung tätig sind
  • Ggf. Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis
    wenn Sie als leitende/r Angestellte/r oder als Arbeitnehmer/in tätig sind

Voraussetzungen

  • Dauerhafte Niederlassung oder vorübergehende grenzüberschreitende Tätigkeit in einen anderen EU-Mitgliedsstaat
  • Ausübung des Berufs in den vergangenen zwei Jahren in Deutschland
    Angaben zur konkret ausgeübten Tätigkeit in Deutschland als Selbständige/r, als Leiter/in eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung, in leitender Stelle oder als Arbeitnehmer/in.
  • Ggf. besondere Voraussetzungen
    Eventuell sind zur Aufnahme der Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat besondere Voraussetzungen zu beachten, z.B. die Anerkennung der Berufsqualifikation.

Kosten

  • 15,00 Euro: Bescheinigung der IHK-Berlin
  • 25,00 Euro: Bescheinigung der HWK-Berlin

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

In der Regel 2 - 4 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden