eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen abholen
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Begriffe im Kontext
eID-Karte abholen (Schlagwort), eID-Karte (Schlagwort), abholen eID (Schlagwort), e-ID-Karte (Schlagwort), e-ID-Card (Schlagwort), ID-Card (Schlagwort), Ausweis (Schlagwort), Identität (Schlagwort), EU (Schlagwort), EWR (Schlagwort), Online-Ausweisfunktion (Schlagwort), Vertrauensniveau (Schlagwort), elektronischer Identitätsnachweis (Schlagwort), Abholung (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie haben die Ausstellung einer eID-Karte beantragt. Nach ca. 3-4 Wochen ist Ihre neue eID-Karte fertig und kann abgeholt werden.
Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Bei der Beantragung der eID-Karte im Bürgeramt haben Sie den PIN-Brief erhalten. Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.
Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Bei der Beantragung der eID-Karte im Bürgeramt haben Sie den PIN-Brief erhalten. Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.
- ggf. gültiges Identitätsdokument
Pass, Passersatz oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card der/des Bevollmächtigten - Bei Vertretung: Vollmacht
Falls jemand anderes die eID-Karte für Sie abholt, geben Sie dieser Person bitte die „Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises“ mit. Andere Vollmachten können nicht anerkannt werden. Diese Person muss sich ebenfalls identifizieren.
- Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
Bitte holen Sie Ihre eID-Karte persönlich ab.
- Falls Sie Ihre eID-Karte nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich mit einer besonderen Erklärung zu bevollmächtigen (unter "Formulare").