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eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen abholen

Berlin 11008005900000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

11008005900000

Leistungsbezeichnung

eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen abholen

Leistungsbezeichnung II

eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen abholen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

eID-Karte abholen (Schlagwort), eID-Karte (Schlagwort), abholen eID (Schlagwort), e-ID-Karte (Schlagwort), e-ID-Card (Schlagwort), ID-Card (Schlagwort), Ausweis (Schlagwort), Identität (Schlagwort), EU (Schlagwort), EWR (Schlagwort), Online-Ausweisfunktion (Schlagwort), Vertrauensniveau (Schlagwort), elektronischer Identitätsnachweis (Schlagwort), Abholung (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie haben die Ausstellung einer eID-Karte beantragt. Nach ca. 3-4 Wochen ist Ihre neue eID-Karte fertig und kann abgeholt werden.

Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Bei der Beantragung der eID-Karte im Bürgeramt haben Sie den PIN-Brief erhalten. Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. gültiges Identitätsdokument
    Pass, Passersatz oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card der/des Bevollmächtigten
  • Bei Vertretung: Vollmacht
    Falls jemand anderes die eID-Karte für Sie abholt, geben Sie dieser Person bitte die „Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises“ mit. Andere Vollmachten können nicht anerkannt werden. Diese Person muss sich ebenfalls identifizieren.

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
    Bitte holen Sie Ihre eID-Karte persönlich ab.
    • Falls Sie Ihre eID-Karte nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich mit einer besonderen Erklärung zu bevollmächtigen (unter "Formulare").

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

etwa 10 Minuten

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden