Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Baustelle - Arbeitsstelle sichern und Verkehr regeln

Berlin 99012099088000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012099088000

Leistungsbezeichnung

Baustelle - Arbeitsstelle sichern und Verkehr regeln

Leistungsbezeichnung II

Baustelle - Arbeitsstelle sichern und Verkehr regeln

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Arbeitsschutz (Schlagwort), Baustelle einrichten (Schlagwort), Schutz (Schlagwort), Arbeitsstelle (Schlagwort), Sicherung (Schlagwort), Regelung (Schlagwort), Verkehrsregelung (Schlagwort), Arbeiten (Schlagwort), Straßensperrung (Schlagwort), Sichern (Schlagwort), Straßenverkehr (Schlagwort), verkehrsrechtliche Anordnung (Schlagwort), Arbeitsbereich (Schlagwort), Verkehrsbereich (Schlagwort), Verkehr (Schlagwort), Straßenraum (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Baustellen im Straßenraum und Baustellen neben dem Straßenraum, die sich auf den Verkehr auswirken können, müssen gesichert werden. Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmenden (Verkehrsbereich) und der eigentlichen Arbeitsstelle (Arbeitsbereich).

Für die Durchführung von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, benötigen (Bau-) Unternehmen vor deren Beginn daher eine verkehrsrechtliche Anordnung der örtlich und sachlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

In der verkehrsrechtlichen Anordnung wird festgelegt:
  • wie Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind,
  • ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist,
  • ob und wie die Unternehmen gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben.
Die Anordnungen sind zu befolgen und Lichtzeichenanlagen (Ampeln) zu bedienen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag an die Straßenverkehrsbehörde
    online möglich
    • mit Angaben zur Lage der Arbeitsstelle
    • und zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten
  • Anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan bzw. bemaßter Lageplan
    • Anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan
    • bzw. bei Verwendung der RSA-Regelpläne: ein bemaßter Lageplan mit den beantragten Verkehrs-/ Sicherungsmaßnahmen
    • Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihre eingereichten Pläne und Bilder zur Unterrichtung der Öffentlichkeit im Internet bereitgestellt werden. Sie müssen daher sicherstellen, dass die von Ihnen verwendeten Bilder, Pläne oder das Kartenmaterial (z.B. als Hintergrundkarte) in dieser Hinsicht entweder lizenziert oder rechtlich unbedenklich sind und keine Rechte Dritter bestehen. Bei Verletzung dieser Pflicht sind Sie dem Land Berlin regresspflichtig. Als Kartenmaterial empfehlen wir Ihnen die Verwendung der ALKIS Daten aus dem Geoportal Berlin, dem FIS-Broker (unter "Weiterführende Informationen"). Diese sind als .pdf-Dateien bis zum DIN A3 Format kostenfrei und sowohl in farbiger als auch in schwarz/weiß Fassung erhältlich.
  • Lageplan der Lichtzeichenanlage (Ampel)
    Arbeitsstellen im Bereich von Lichtzeichenanlagen (Ampel) erfordern eine Darstellung der Arbeitsstelle und der beabsichtigten Sicherungen auf einem amtlichen Lageplan der Lichtzeichenanlage. Diese Lagepläne sind bei GB infraSignal GmbH (Generalübernehmer für das Management von Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Lichtzeichenanlagen) erhältlich.
  • Ggf. weitere Unterlagen
    z.B. Musterschreiben für geplante Anwohnerinformationen, Umleitungsplan, Spartenpläne, Gestattungsvereinbarungen, Vollmacht bei Antragstellung für Dritte oder Dokumentationen erfolgter Abstimmungen

Voraussetzungen

Kosten

10,20 bis 767,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

2 bis 6 Wochen vor Beginn der Arbeiten

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs und in Abhängigkeit von entsprechenden Priorisierungen. Je nach Komplexität der Arbeiten, der notwendigen Abstimmungen und des Antragsaufkommens kann die Bearbeitung auch mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden