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Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grundschule oder Gemeinschaftsschule

Berlin 99088010134000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088010134000

Leistungsbezeichnung

Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grundschule oder Gemeinschaftsschule

Leistungsbezeichnung II

Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grundschule oder Gemeinschaftsschule

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Schulanmeldung (Schlagwort), Umschulungsantrag (Schlagwort), Schulkind (Schlagwort), Schülerin (Schlagwort), Schulanfänger (Schlagwort), Schule (Schlagwort), Grundschule (Schlagwort), Gemeinschaftsschule (Schlagwort), Einschulung (Schlagwort), Schulbezirkswechsel (Schlagwort), Schulbezirk (Schlagwort), Einzugsschule (Schlagwort), Kind (Schlagwort), Eltern (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren ist, wird es im Jahr 2026 eingeschult. Wünschen Sie für Ihr Kind eine andere als die zuständige Schule, müssen Sie dies bei der Schulanmeldung schriftlich beantragen und begründen.

Verfahrensablauf
1. Melden Sie Ihr Kind an der zuständigen Schule an, auch dann, wenn Sie eine andere Schule wünschen.

2. Den Antrag zum Schulwechsel ("Schul 123") können Sie in Papierform bei der Schulanmeldung ausfüllen und abgeben oder vorab online ausfüllen und absenden.
  • Wenn Sie den Antrag online ausfüllen, muss dieser zusätzlich ausgedruckt und unterschrieben werden und in Papierform zur Schulanmeldung vorliegen.
  • Fügen Sie dem Antrag auch die Begründung für den Schulwechsel bei.

3. Die Aufnahme in eine andere Grund- oder Gemeinschaftsschule ist nur bei freien Platzkapazitäten möglich. Erhält eine Schule mehr Anmeldungen, als Plätze zur Verfügung stehen, prüft das Schulamt jeden Einzelfall. Gegebenenfalls nennt es Ihnen rechtzeitig vor den Sommerferien eine andere Schule in der Nähe, die Ihr Kind aufnehmen kann.

Erforderliche Unterlagen

  • "Schul 123" - Antrag zur Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grund- oder Gemeinschaftsschule
    • Bei Online-Antragstellung: Sie können den Antrag digital ausfüllen und abschicken. Dieser muss noch ausgedruckt und unterschrieben werden und in Papierform zur Schulanmeldung vorliegen. Sie können dem Antrag auch weitere Unterlagen (z. B. ausführlichere Begründungen) beifügen.
    • Alternativ liegt der Antrag auch in Papierform in der Schule aus. Sie können ihn vor Ort während der Schulanmeldung ausfüllen und abgeben.
  • Geburtsurkunde und sonstige Personalpapiere des Kindes
  • Ihr Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Schriftliche Begründung für den Wechsel an eine andere Schule
    Ein Schulwechsel ist nur möglich, wenn laut Schulgesetz bestimmte Gründe vorliegen, zum Beispiel:
    • Ihr Kind hätte durch den Besuch der zuständigen Schule dauerhaft weniger persönlichen Kontakt zu Geschwistern oder anderen Kindern, zu denen es eine enge Verbindung hat.
    • Sie wünschen, dass Ihr Kind in eine Schule mit einem bestimmten Angebot geht. Dazu zählen etwa Fremdsprachen oder eine Ganztagsbetreuung.
    • Würde Ihr Kind auf die von Ihnen gewählte Schule gehen, könnten Sie es besser betreuen, vor allem wenn Sie berufstätig sind.
  • Antrag auf Ergänzende Förderung und Betreuung
    Wenn Sie eine außerunterrichtliche ergänzende Förderung und Betreuung in der offenen oder gebundenen Ganztagsschule wünschen, können Sie diese mit der Schulanmeldung beantragen.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind ist schulpflichtig
    Ihr Kind wurde im Zeitraum vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren und ist damit ab dem 01.08.2026 schulpflichtig.
  • Für die vorzeitige Einschulung: Ihr Kind benötigt keine Sprachförderung
    Wurde Ihr Kind zwischen dem 1. Oktober 2020 und 31. März 2021 geboren, können Sie eine vorzeitige Einschulung beantragen.
    Die Voraussetzung dafür: Es benötigt keine Sprachförderung. Bringen Sie für den Antrag bitte den QuaSta-Bogen zur Sprachentwicklung Ihres Kindes mit. Den Bogen bekommen Sie auf Nachfrage von der Kita. Wurde Ihr Kind nach dem 31. März 2021 geboren, kann es erst im Sommer 2027 eingeschult werden.
  • Persönliches Erscheinen bei der Schulanmeldung in der zuständigen Schule
    Kommen Sie bitte in Begleitung Ihres Kindes, damit es den ersten Schritt in seine neue Lernumgebung gemeinsam mit Ihnen macht. Bringen Sie bei Bedarf auch Unterstützung mit, zum Beispiel für die Übersetzung.
    Der Online-Antrag ersetzt nicht die persönliche Schulanmeldung Ihres Kindes in der zuständigen Schule.
  • Gründe für den Wechsel an eine andere Schule
    Ein Schulwechsel ist nur möglich, wenn laut Schulgesetz bestimmte Gründe vorliegen, zum Beispiel:
    • Ihr Kind hätte durch den Besuch der zuständigen Schule dauerhaft weniger persönlichen Kontakt zu Geschwistern oder anderen Kindern, zu denen es eine enge Verbindung hat.
    • Sie wünschen, dass Ihr Kind in eine Schule mit einem bestimmten Angebot geht. Dazu zählen etwa Fremdsprachen oder eine Ganztagsbetreuung.
    • Würde Ihr Kind auf die von Ihnen gewählte Schule gehen, könnten Sie es besser betreuen, vor allem wenn Sie berufstätig sind.
  • Freie Plätze an der gewünschten Schule
    Der Besuch einer anderen Schule ist nur möglich, wenn sie genug freie Plätze hat. Erhält eine Schule mehr Anmeldungen, als Plätze da sind, prüft das Schulamt jeden einzelnen Fall. Es kann dann vorkommen, dass Sie rechtzeitig vor den Sommerferien eine andere Schule in der Nähe genannt bekommen, die Ihr Kind gern aufnimmt.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden