Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grundschule oder Gemeinschaftsschule
Inhalt
Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grundschule oder Gemeinschaftsschule
Begriffe im Kontext
Schulanmeldung (Schlagwort), Umschulungsantrag (Schlagwort), Schulkind (Schlagwort), Schülerin (Schlagwort), Schulanfänger (Schlagwort), Schule (Schlagwort), Grundschule (Schlagwort), Gemeinschaftsschule (Schlagwort), Einschulung (Schlagwort), Schulbezirkswechsel (Schlagwort), Schulbezirk (Schlagwort), Einzugsschule (Schlagwort), Kind (Schlagwort), Eltern (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren ist, wird es im Jahr 2026 eingeschult. Wünschen Sie für Ihr Kind eine andere als die zuständige Schule, müssen Sie dies bei der Schulanmeldung schriftlich beantragen und begründen.
Verfahrensablauf
1. Melden Sie Ihr Kind an der zuständigen Schule an, auch dann, wenn Sie eine andere Schule wünschen.
2. Den Antrag zum Schulwechsel ("Schul 123") können Sie in Papierform bei der Schulanmeldung ausfüllen und abgeben oder vorab online ausfüllen und absenden.
Verfahrensablauf
1. Melden Sie Ihr Kind an der zuständigen Schule an, auch dann, wenn Sie eine andere Schule wünschen.
2. Den Antrag zum Schulwechsel ("Schul 123") können Sie in Papierform bei der Schulanmeldung ausfüllen und abgeben oder vorab online ausfüllen und absenden.
- Wenn Sie den Antrag online ausfüllen, muss dieser zusätzlich ausgedruckt und unterschrieben werden und in Papierform zur Schulanmeldung vorliegen.
- Fügen Sie dem Antrag auch die Begründung für den Schulwechsel bei.
- "Schul 123" - Antrag zur Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grund- oder Gemeinschaftsschule
- Bei Online-Antragstellung: Sie können den Antrag digital ausfüllen und abschicken. Dieser muss noch ausgedruckt und unterschrieben werden und in Papierform zur Schulanmeldung vorliegen. Sie können dem Antrag auch weitere Unterlagen (z. B. ausführlichere Begründungen) beifügen.
- Alternativ liegt der Antrag auch in Papierform in der Schule aus. Sie können ihn vor Ort während der Schulanmeldung ausfüllen und abgeben.
- Geburtsurkunde und sonstige Personalpapiere des Kindes
- Ihr Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Schriftliche Begründung für den Wechsel an eine andere Schule
Ein Schulwechsel ist nur möglich, wenn laut Schulgesetz bestimmte Gründe vorliegen, zum Beispiel:
- Ihr Kind hätte durch den Besuch der zuständigen Schule dauerhaft weniger persönlichen Kontakt zu Geschwistern oder anderen Kindern, zu denen es eine enge Verbindung hat.
- Sie wünschen, dass Ihr Kind in eine Schule mit einem bestimmten Angebot geht. Dazu zählen etwa Fremdsprachen oder eine Ganztagsbetreuung.
- Würde Ihr Kind auf die von Ihnen gewählte Schule gehen, könnten Sie es besser betreuen, vor allem wenn Sie berufstätig sind.
- Antrag auf Ergänzende Förderung und Betreuung
Wenn Sie eine außerunterrichtliche ergänzende Förderung und Betreuung in der offenen oder gebundenen Ganztagsschule wünschen, können Sie diese mit der Schulanmeldung beantragen.
- Ihr Kind ist schulpflichtig
Ihr Kind wurde im Zeitraum vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren und ist damit ab dem 01.08.2026 schulpflichtig. - Für die vorzeitige Einschulung: Ihr Kind benötigt keine Sprachförderung
Wurde Ihr Kind zwischen dem 1. Oktober 2020 und 31. März 2021 geboren, können Sie eine vorzeitige Einschulung beantragen.
Die Voraussetzung dafür: Es benötigt keine Sprachförderung. Bringen Sie für den Antrag bitte den QuaSta-Bogen zur Sprachentwicklung Ihres Kindes mit. Den Bogen bekommen Sie auf Nachfrage von der Kita. Wurde Ihr Kind nach dem 31. März 2021 geboren, kann es erst im Sommer 2027 eingeschult werden. - Persönliches Erscheinen bei der Schulanmeldung in der zuständigen Schule
Kommen Sie bitte in Begleitung Ihres Kindes, damit es den ersten Schritt in seine neue Lernumgebung gemeinsam mit Ihnen macht. Bringen Sie bei Bedarf auch Unterstützung mit, zum Beispiel für die Übersetzung.
Der Online-Antrag ersetzt nicht die persönliche Schulanmeldung Ihres Kindes in der zuständigen Schule. - Gründe für den Wechsel an eine andere Schule
Ein Schulwechsel ist nur möglich, wenn laut Schulgesetz bestimmte Gründe vorliegen, zum Beispiel:
- Ihr Kind hätte durch den Besuch der zuständigen Schule dauerhaft weniger persönlichen Kontakt zu Geschwistern oder anderen Kindern, zu denen es eine enge Verbindung hat.
- Sie wünschen, dass Ihr Kind in eine Schule mit einem bestimmten Angebot geht. Dazu zählen etwa Fremdsprachen oder eine Ganztagsbetreuung.
- Würde Ihr Kind auf die von Ihnen gewählte Schule gehen, könnten Sie es besser betreuen, vor allem wenn Sie berufstätig sind.
- Freie Plätze an der gewünschten Schule
Der Besuch einer anderen Schule ist nur möglich, wenn sie genug freie Plätze hat. Erhält eine Schule mehr Anmeldungen, als Plätze da sind, prüft das Schulamt jeden einzelnen Fall. Es kann dann vorkommen, dass Sie rechtzeitig vor den Sommerferien eine andere Schule in der Nähe genannt bekommen, die Ihr Kind gern aufnimmt.
- Informationen zur Schulanmeldung in Berlin (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)
- Anmeldung an der zuständigen öffentlichen Grundschule oder Gemeinschaftsschule (Dienstleistung)
- Broschüre zur Schulanmeldung 2026: Schulanmeldung - so geht's (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)
- Ergänzende Förderung und Betreuung beantragen (Dienstleistung)