Beihilfe zu Krankheitskosten - Auskunftserteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Beamte (Schlagwort), Versorgung (Schlagwort), Krankenfürsorge (Schlagwort), Beihilfe (Schlagwort), Richter (Schlagwort), Fürsorge (Schlagwort), Krankheit (Schlagwort), Vorsorge (Schlagwort), Versicherung (Schlagwort), Reha (Schlagwort), Kur (Schlagwort), Hörgerät (Schlagwort), Sucht (Schlagwort), Psychotherapie (Schlagwort), Brille (Schlagwort), Arzneimittel (Schlagwort), Zahnarzt (Schlagwort), Psychotherapie (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Beamte/innen und andere Versorgungsempfänger/innen sind in der Regel nicht gesetzlich krankenversichert, sondern erhalten Beihilfe. Bei der Beihilfe handelt es sich um eine eigenständige Krankenfürsorge, die zusätzlich zur Alimentation geleistet wird. Der Dienstherr beteiligt sich durch die Beihilfe an den Krankheitskosten, die durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt sind. Mit der Beihilfe erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht gegenüber den Beamtinnen und Beamten, den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern sowie ihren Familien.
- Rechnungen und/oder Belege
Kopien oder Rechnungsdurchschriften sind ausreichend. - evtl. erteilte Bescheide
- Ihre Personalnummer oder Versorgungsnummer
- Unmittelbares Beamtenverhältnis zum Land Berlin
oder Sie sind Empfänger/in einer Hinterbliebenenpension des Landes Berlin