Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Prüfingenieur/in für Brandschutz - Zweitniederlassung errichten

Berlin 99147005001001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99147005001001

Leistungsbezeichnung

Prüfingenieur/in für Brandschutz - Zweitniederlassung errichten

Leistungsbezeichnung II

Prüfingenieur/in für Brandschutz - Zweitniederlassung errichten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Zweitniederlassung (Schlagwort), Prüfingenieurin (Schlagwort), Brandschutz (Schlagwort), Ingenieur (Schlagwort), Niederlassung (Schlagwort), Standort (Schlagwort), Sachverständige (Schlagwort), Zweigniederlassung (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Berliner Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde im Einvernehmen mit der Anerkennungsbehörde des Landes, in dem die Zweitniederlassung errichtet werden soll.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag mit Angabe der Adresse der Zweitniederlassung
  • Nachweis zur Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit in der Zweitniederlassung
    Eine Kopie des Gesellschaftsvertrages oder Ähnliches.
  • Angaben zur Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen
  • Angaben zur Entfernung zwischen den Niederlassungen bzw. Wohnsitz
  • Angabe über die zeitliche Aufteilung der Prüftätigkeit zwischen Geschäftssitz und Zweitniederlassung
  • Erläuterung zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Bauüberwachung
  • Einvernehmenserklärung der Anerkennungsbehörde des Landes, in dem die Zweitniederlassung errichtet werden soll
    Dies wird von der Anerkennungsbehörde in Berlin veranlasst.

Kosten

200,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Das Verfahrens hängt von der Einvernehmenserklärung der Anerkennungsbehörde des anderen Landes ab und dauert in der Regel nicht länger als 8 Wochen.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden