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Prüfingenieur/in für Standsicherheit - Zweitniederlassung in einem anderen Bundesland errichten

Berlin 99147005001002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99147005001002

Leistungsbezeichnung

Prüfingenieur/in für Standsicherheit - Zweitniederlassung in einem anderen Bundesland errichten

Leistungsbezeichnung II

Prüfingenieur/in für Standsicherheit - Zweitniederlassung in einem anderen Bundesland errichten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Prüfingenieurin (Schlagwort), Ingenieur (Schlagwort), Standsicherheit (Schlagwort), Zweitniederlassung (Schlagwort), Zweigniederlassung (Schlagwort), Niederlassung (Schlagwort), Standort (Schlagwort), Sachverständige (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Berliner Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde des Landes Berlin im Einvernehmen mit der Anerkennungsbehörde des Landes, in dem die Zweitniederlassung errichtet werden soll.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag mit Angabe der Adresse der Zweitniederlassung
  • Nachweis zur Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit in der Zweitniederlassung
    Kopie des Gesellschaftsvertrages oder Ähnliches.
  • Angaben zur Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen
  • Angaben zur Entfernung zwischen den Niederlassungen bzw. Wohnsitz
  • Angabe über die zeitliche Aufteilung der Prüftätigkeit zwischen Geschäftssitz und Zweitniederlassung
  • Erläuterung zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Bauüberwachung
  • Einvernehmenserklärung der Anerkennungsbehörde des Landes, in dem die Zweitniederlassung errichtet werden soll
    Dies wird von der Anerkennungsbehörde in Berlin veranlasst.

Kosten

200,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Das Verfahrens hängt von der Einvernehmenserklärung der Anerkennungsbehörde des anderen Landes ab und dauert in der Regel nicht länger als 8 Wochen.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden