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Prüfsachverständige/r für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen - Bescheinigung für das erstmalige Tätigwerden beantragen

Berlin 99012054261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012054261000

Leistungsbezeichnung

Prüfsachverständige/r für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen - Bescheinigung für das erstmalige Tätigwerden beantragen

Leistungsbezeichnung II

Prüfsachverständige/r für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen - Bescheinigung für das erstmalige Tätigwerden beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Prüfsachverständige (Schlagwort), Prüfung (Schlagwort), Sicherheitstechnik (Schlagwort), Anlagen (Schlagwort), Sachverständige (Schlagwort), Anerkennung (Schlagwort), EWR (Schlagwort), EU (Schlagwort), Schweiz (Schlagwort), Ausland (Schlagwort), Drittstaat (Schlagwort), Bau (Schlagwort), Aufnahme der Tätigkeit (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Personen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staat zur Wahrnehmung von Aufgaben niedergelassen sind, die der Bautechnischen Prüfungsverordnung (BauPrüfV) entsprechen, sind berechtigt, als Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen im Land Berlin tätig zu werden, wenn sie die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 2 BauPrüfV erfüllen.

Sie haben das erstmalige Tätigwerden vorher der Anerkennungsbehörde für Prüfsachverständige nach Bauordnungsrecht anzuzeigen. Die Anerkennungsbehörde bestätigt auf Antrag, dass die Anzeige erfolgt ist. Eine Anzeige ist nicht erforderlich, wenn bereits in einem anderen Land eine Anzeige erfolgt ist.

Für dieses Verfahren kann der Service des Einheitlichen Ansprechpartners genutzt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Vergleichbare Berechtigung
    Bescheinigung (z.B. Anerkennung, Lizenz) einer mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten Stelle mit den für eine Beurteilung der Vergleichbarkeit erforderlichen Informationen.
  • Niederlassung
    Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung zur Wahrnehmung von Prüfaufgaben im Sinne der BauPrüfV im Herkunftsland und darüber, dass die Ausübung der Tätigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist.
  • Vergleichbare Anerkennungsvoraussetzungen und Nachweis der Kenntnisse
    Nachweis darüber, dass im Herkunftsland ein vergleichbares Anerkennungsverfahren durchlaufen wurde mit Prüfung der persönlichen Voraussetzungen und Berufserfahrungen sowie Nachweis der besonderen Sachkunde in der angezeigten Fachrichtung.
  • Deutsche Sprache
    Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse (bei nicht deutschsprachigen Ausländern).

Voraussetzungen

  • Allgemeine Voraussetzungen
    • Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift,
    • Besitz der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden,
    • Eigenverantwortliche und unabhängige Tätigkeit,
    • Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat zur Wahrnehmung von Prüfaufgaben im Sinne der BauPrüfV.
  • Besondere Voraussetzungen
    • Vergleichbare Berechtigung hinsichtlich des Tätigkeitsbereiches,
    • Vergleichbare Anforderungen hinsichtlich der Anerkennungsvoraussetzungen,
    • Vergleichbare Anforderungen hinsichtlich des Nachweises der Kenntnisse.

Kosten

100,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden