Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Handwerk - Einzelauskunft aus der Handwerksrolle, dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und dem Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe

Berlin 99058032055001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058032055001

Leistungsbezeichnung

Handwerk - Einzelauskunft aus der Handwerksrolle, dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und dem Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe

Leistungsbezeichnung II

Handwerk - Einzelauskunft aus der Handwerksrolle, dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und dem Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Handwerk (Schlagwort), Handwerksordnung (Schlagwort), Auskunft (Schlagwort), Handwerksrolle (Schlagwort), zulassungspflichtig (Schlagwort), Verzeichnis (Schlagwort), zulassungsfrei (Schlagwort), handwerksähnlich (Schlagwort), Gewerbe (Schlagwort), Handwerksbetrieb (Schlagwort), Handwerkerauskunft (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Handwerksrolle, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe sind Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den Handwerksberufen im Gebiet der zuständigen Handwerkskammer.
Alle Daten, die hier erfasst werden, erfüllen auch eine öffentliche Aufgabe. Wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, dem wird auf Antrag eine Einzelauskunft aus diesen Registern erteilt.

Eine Einzelauskunft gibt folgende Informationen über ein Unternehmen:
  • Angaben zur Firma
  • Vor- und Familienname des eingetragenen Betriebsinhabers/Handwerkers, oder des gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters
  • Art des eingetragenen Handwerks
  • Anschrift der gewerblichen Niederlassung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine Einzelauskunft nach § 6 Abs. 2 HwO
    Der Antrag ist formlos, in Textform bei der zuständigen Handwerkskammer zu stellen. Der Antrag muss neben den Angaben zum Antragssteller der Auskunft, auch Angaben zum Betrieb (Anschrift, Name) enthalten, für den eine Auskunft beantragt wird und das berechtigten Interesses des Antragsstellers glaubhaft machen.
    Mündliche Anträge sind nicht zulässig.
  • Personaldokument
    Vorlage von Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung oder Aufenthaltsgenehmigung oder anderen vergleichbaren Personaldokumenten

Voraussetzungen

  • Berechtigtes Interesse
    Jeder der ein berechtigtes wirtschaftliches Ziel mit der Auskunft verfolgt - zum Beispiel ein Zulieferer, der wissen möchte, wer Inhaber einer Firma ist.
    Auch Privatpersonen können sich auf das berechtigte Interesse berufen, wenn Sie Näheres über einen Betrieb wissen möchten, um vielleicht einen Auftrag zu erteilen.
    Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegen spricht, wird die Auskunft erteilt.
    Der Auskunftsempfänger darf diese Daten allerdings nur zu dem Zweck verwenden, den er bei der Antragstellung angegeben hat.

Kosten

  • 10,00 Euro je Auskunft
  • Es fallen auch dann Gebühren an, wenn der gesuchte Handwerksbetrieb nicht ermittelt werden konnte (Negativauskunft).

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Woche

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden