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Handwerk - Ausübungsberechtigung als Meister mit meisterähnlichen Kenntnissen in einem anderen zulassungspflichtigen Handwerk

Berlin 99058003001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058003001000

Leistungsbezeichnung

Handwerk - Ausübungsberechtigung als Meister mit meisterähnlichen Kenntnissen in einem anderen zulassungspflichtigen Handwerk

Leistungsbezeichnung II

Handwerk - Ausübungsberechtigung als Meister mit meisterähnlichen Kenntnissen in einem anderen zulassungspflichtigen Handwerk

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

§ 7a HwO (Schlagwort), Ausübungsberechtigung bei meisterähnlichen Kenntnissen in vergleichbaren zulassungspflichten Handwerk (Schlagwort), Handwerk (Schlagwort), Handwerker (Schlagwort), Handwerksordnung (Schlagwort), Ausnahme Eintragung Handwerksrolle (Schlagwort), zulassungspflichtiges Handwerk (Schlagwort), Ausnahme für Meister (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie sind bereits mit einem zulassungspflichtigen Handwerk der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) in die Handwerksrolle eingetragen und Sie können meisterähnliche Kenntnisse und Fertigkeiten in einem anderen zulassungspflichtigen Handwerk nachweisen, so besteht die Möglichkeit, eine Ausübungsberechtigung für das andere Handwerk zu beantragen.

Hinweis:
Nachdem Sie die Ausübungsberechtigung erhalten haben, kann die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen (siehe Weiterführende Informationen) oder Sie können eine Tätigkeit als technischer Betriebsleiter oder technische Betriebsleiterin in einem anderen Unternehmen wahrnehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gem. § 7a HwO
  • Identitätsnachweis
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
  • Nachweise der Sachkunde
    Nachweis der Sachkunde in dem Handwerk, für das die Ausübungsbrechtigung beantragt wird, zum Beispiel durch Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Arbeitszeugnisse, Referenzen, o.Ä.

Voraussetzungen

  • Eintragung in der Handwerksrolle in einem zulassungspflichtigen Handwerk
    Sie müssen bereits mit einem zulassungspflichtigen Handwerk der Anlage A der Handwerksordnung als Meister oder Meisterin bzw. Inhaber oder Inhaberin bzw. Betriebsleiter oder Betriebsleiterin in der Handwerksrolle eingetragen sein.
  • Sachkunde im zulassungspflichtigen Handwerk
    Eine Ausübungsberechtigung gemäß § 7a HwO erfordert den Nachweis meisterähnlicher Kenntnisse und Fertigkeiten in dem betreffenden (Teil-) Handwerk. Eingereichte Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse und andere Nachweise können berücksichtigt werden.
    Falls auf diese Weise kein ausreichender Qualifikationsnachweis möglich ist, können Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Sachkundeprüfung nachweisen. Der Prüfer oder die Prüferin wird von der zuständigen Handwerkskammer beauftragt. Die Kosten der Sachkundeprüfung sind von Ihnen zu tragen.

Kosten

280,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden