Vermittlerregister IHK - Änderung anzeigen
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Begriffe im Kontext
Vermittlerregister IHK (Schlagwort), Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO) (Schlagwort), Versicherungsberater (§ 34 d GewO) (Schlagwort), Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO) (Schlagwort), Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) (Schlagwort), Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO) (Schlagwort), Versicherungsgewerbe (Schlagwort), Register (Schlagwort), Änderung der Registerangaben (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister.
In dieses müssen sich die Inhaber einer der nachfolgend genannten Erlaubnisse:
Das Register enthält folgende Daten:
Verfahrensablauf:
In dieses müssen sich die Inhaber einer der nachfolgend genannten Erlaubnisse:
- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
- Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
- Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
- Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
Das Register enthält folgende Daten:
- bei natürlichen Personen: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Name der Firma
- bei juristischen Personen: Familien- und Vornamen der natürlichen Personen, die innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs des Unternehmens für die Vermittlertätigkeiten zuständig sind
- Art der Erlaubnis
- Anschrift der zuständigen Registerbehörde
- in welchen EU-Staaten und EWR-Vertragsstaaten die antragstellende Person tätig sein wird
- Anschriften möglicher Niederlassungen im Ausland
- Betriebsanschrift
- Registernummer
- bei gebundenen und produktakzessorischen Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern: das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen
Verfahrensablauf:
- Sie melden die Änderung bei der zuständigen Erlaubnisbehörde an und erhalten einen Gebührenbescheid über die anfallenden Verwaltungsgebühren.
- Die Erlaubnisbehörde leitet den Änderungsantrag an die vermittlerregisterführende Stelle bei der IHK weiter.
- Sie erhalten von der vermittlerregisterführenden IHK einen Gebührenbescheid über die Verwaltungsgebühren für die Registeränderung.
- Die eingetragene Änderung wird Ihnen von der IHK abschließend bestätigt.
- Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
Bitte nutzen Sie für Ihre Änderungsmitteilung die jeweiligen hinterlegten Formulare.
- Sie sind bereits im Vermittlerregister eingetragen und Ihre Angaben haben sich geändert.
- Versicherungsvermittler und Versicherungsberater § 34 d GewO Änderungsantrag für das Vermittlerregister
- Finanzanlagenvermittler § 34 f und Honorarfinanzanlagenvermittler § 34 h GewO Änderungsantrag für das Vermittlerregister
- Immobiliardarlehensvermittler § 34 i GewO Änderungsantrag für das Vermittlerregister