Handwerk - Bescheinigung über die Eintragung bei der Handwerkskammer beantragen
Inhalt
Handwerk - Bescheinigung über die Eintragung bei der Handwerkskammer beantragen
Handwerk - Bescheinigung über die Eintragung bei der Handwerkskammer beantragen
Begriffe im Kontext
Handwerk (Schlagwort), Handwerkskarte (Schlagwort), Handwerkerkarte (Schlagwort), Handwerker (Schlagwort), zulassungspflichtiges Handwerk (Schlagwort), Handwerksrolle (Schlagwort), Präqualifizierung (Schlagwort), Mitgliedsbescheinigung (Schlagwort), zulassungsfreie Handwerke (Schlagwort), handwerksähnliche Gewerbe (Schlagwort), HWK (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Über die Eintragung in:
In der Bescheinigung werden angegeben:
• Name und Anschrift des Inhabers/Betriebes,
• Zeitpunkt der Eintragung,
• das zu betreibende Handwerk bzw. Gewerbe,
• der Betriebssitz,
• bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke: Benennung der Personen, die die Eintragungsvoraussetzungen erbringen ( z.B. Betriebsleiter).
Die Gültigkeit einer bereits erteilten Handwerkskarte bzw. Gewerbekarte wird mit der Bescheinigung nochmals bestätigt. Diese Bescheinigung können Sie als Nachweis zur Vorlage bei anderen Behörden ( z.B. bei ihrer Krankenkasse oder Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen) verwenden.
- die Handwerksrolle,
- das Verzeichnis zulassungfreier Handwerke und
- das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe
In der Bescheinigung werden angegeben:
• Name und Anschrift des Inhabers/Betriebes,
• Zeitpunkt der Eintragung,
• das zu betreibende Handwerk bzw. Gewerbe,
• der Betriebssitz,
• bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke: Benennung der Personen, die die Eintragungsvoraussetzungen erbringen ( z.B. Betriebsleiter).
Die Gültigkeit einer bereits erteilten Handwerkskarte bzw. Gewerbekarte wird mit der Bescheinigung nochmals bestätigt. Diese Bescheinigung können Sie als Nachweis zur Vorlage bei anderen Behörden ( z.B. bei ihrer Krankenkasse oder Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen) verwenden.
- Handwerkskarte/Gewerbekarte
Kopie der gültigen Handwerkskarte bzw. der Gewerbekarte mit Angabe der Betriebsnummer