Vermittlerregister IHK - Löschung melden
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Begriffe im Kontext
Vermittlerregister (Schlagwort), IHK (Schlagwort), Versicherungsvermittler (Schlagwort), § 34 d GewO (Schlagwort), Versicherungsberater (Schlagwort), § 34 d GewO (Schlagwort), Finanzanlagenvermittler (Schlagwort), § 34 f GewO (Schlagwort), Honorar-Finanzanlageberater (Schlagwort), § 34 h GewO (Schlagwort), Immobiliardarlehensvermittler (Schlagwort), § 34 i GewO (Schlagwort), Versicherungsgewerbe (Schlagwort), Register (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Gewerbeordnung (GewO) (Vermittlerregister) § 11a
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung - Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) §§ 8 ff.
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung - Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) §§ 6 ff.
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung - Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) §§ 6 ff.
- Gebührenordnung der IHK (Abschnitt F. Recht und Steuern - Nr. 2. ff.)
Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister.
In dieses sind die Inhaber einer der nachfolgend genannten Erlaubnisse:
Wenn Sie Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie die Löschung Ihrer Eintragung bei der zuständigen Erlaubnsibehörde anzeigen.
Verfahrensablauf:
In dieses sind die Inhaber einer der nachfolgend genannten Erlaubnisse:
- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
- Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
- Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
- Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
Wenn Sie Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie die Löschung Ihrer Eintragung bei der zuständigen Erlaubnsibehörde anzeigen.
Verfahrensablauf:
- Sie melden die Löschung bei der zuständigen Erlaubnisbehörde an und erhalten einen Gebührenbescheid über die anfallenden Verwaltungsgebühren.
- Die Erlaubnisbehörde leitet die Löschungsmeldung an die vermittlerregisterführende Stelle bei der IHK weiter.
- Sie erhalten von der vermittlerregisterführenden IHK einen Gebührenbescheid über die Verwaltungsgebühren für die Registerlöschung.
- Die vollzogene Löschung wird Ihnen von der IHK abschließend bestätigt.
- Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
(ausgefülltes Antragsformular) - Ggf. Gewerbeabmeldung
Kopie der Gewerbeabmeldung - Ggf. Registerauszug
Falls Sie in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind, legen Sie auch einen aktuellen Auszug daraus vor.
- Versicherungsvermittler und Versicherungsberater § 34 d GewO Änderungsantrag für das Vermittlerregister
- Finanzanlagenvermittler § 34 f und Honorarfinanzanlagenvermittler § 34 h GewO Änderungsantrag für das Vermittlerregister
- Immobiliardarlehensvermittler § 34 i GewO Änderungsantrag für das Vermittlerregister