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Vermittlerregister IHK - Eintragung beantragen

Berlin 99050033060000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050033060000

Leistungsbezeichnung

Vermittlerregister IHK - Eintragung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Vermittlerregister IHK - Eintragung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Vermittlerregister (Schlagwort), IHK (Schlagwort), Versicherungsvermittler (Schlagwort), § 34 d GewO (Schlagwort), Versicherungsberater (Schlagwort), § 34 d GewO (Schlagwort), Finanzanlagenvermittler (Schlagwort), § 34 f GewO (Schlagwort), Honorar-Finanzanlageberater (Schlagwort), § 34 h GewO (Schlagwort), Immobiliardarlehensvermittler (Schlagwort), § 34 i GewO (Schlagwort), Versicherungsgewerbe (Schlagwort), Register (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister. In dieses müssen sich die Inhaber einer der nachfolgend genannten Erlaubnisse:
  • Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
  • Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
  • Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
  • Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
  • Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
eintragen lassen, sobald Sie aktiv gewerblich tätig werden.

Das Register enthält folgende Daten:
  • bei natürlichen Personen: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Name der Firma
  • bei juristischen Personen: Familien- und Vornamen der natürlichen Personen, die innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs des Unternehmens für die Vermittlertätigkeiten zuständig sind
  • Art der Erlaubnis
  • Anschrift der zuständigen Registerbehörde
  • in welchen EU-Staaten und EWR-Vertragsstaaten die antragstellende Person tätig sein wird
  • Anschriften möglicher Niederlassungen im Ausland
  • Betriebsanschrift
  • Registernummer
  • bei gebundenen und produktakzessorischen Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern: das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Versicherungsunternehmen können damit überprüfen, wer, wo und in welchem Umfang als Vermittler zugelassen ist.

Achtung: Wenn Sie gegen die Registrierungspflicht verstoßen, können Sie mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Verfahrensablauf:
  1. Sie melden die Eintragung bei der zuständigen Erlaubnisbehörde an und erhalten einen Gebührenbescheid über die anfallenden Verwaltungsgebühren.
  2. Die Erlaubnisbehörde leitet den Registerantrag an die vermittlerregisterführende Stelle bei der IHK weiter.
  3. Sie erhalten von der vermittlerregisterführenden IHK einen Gebührenbescheid über die Verwaltungsgebühren für die Registereintragung.
  4. Die Eintragung im Vermittlerregister wird Ihnen von der IHK abschließend bestätigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Registrierungsantrag
    ausgefülltes Antragsformular (unter "Formulare")
  • Erlaubnis/Erlaubnisbefreiung
    Kopie der Erlaubnisurkunde bzw. für produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler: Nachweis über die Erlaubnisbefreiung
  • Gewerbeanzeige
    Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Ggf. Registerauszug
    Falls Sie in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind, legen Sie auch einen aktuellen Auszug daraus vor.
  • Ggf. bei grenzüberschreitender Tätigkeit
    Falls Sie auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätig werden wollen: zusätzlich das Formular "Tätigkeit in anderem EU-Mitgliedsstaat" (unter "Formulare")

Voraussetzungen

  • 1.a) Sie besitzen eine Erlaubnis als:
    Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO), Versicherungsberater (§ 34 d GewO), Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO), Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) oder Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
    Oder
  • 1.b) Sie sind von der Erlaubnispflicht befreit worden
    betrifft vor allem produktakzessorische Versicherungsvermittler
    Und
  • 2. Sie üben die Tätigkeit aktiv gewerblich aus
  • Hinweis
    Gebundene Versicherungsvertreter können die Registrierung alternativ auch über das auftraggebende Versicherungsunternehmen beantragen.

Kosten

  • 35,00 bis 155,00 Euro, je nach Art der Registereintragung

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden