Rechtsanwalt - Ausübung des Berufs als Rechtsanwalt im öffentlichen Dienst
Inhalt
Begriffe im Kontext
Zulassung (Schlagwort), Rechtsanwalt (Schlagwort), Rechtsanwältin (Schlagwort), öffentlicher Dienst (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Der Rechtsanwältin/dem Rechtsanwalt im öffentlichen Dienst kann auf Antrag gestattet werden, den Beruf selbst auszuüben oder einen Vertreter/eine Vertreterin zu bestellen.