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Übersetzerinnen und Übersetzer - Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren

Berlin 99046067080002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046067080002

Leistungsbezeichnung

Übersetzerinnen und Übersetzer - Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren

Leistungsbezeichnung II

Übersetzerinnen und Übersetzer - Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Entschädigung (Schlagwort), Vergütung (Schlagwort), Aufwendungen (Schlagwort), Honorar (Schlagwort), Übersetzerinnen (Schlagwort), Übersetzer (Schlagwort), Gericht (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Übersetzerinnen und Übersetzer, die in einem Straf- oder Bußgeldverfahren
  • des Amtsgerichts Tiergarten,
  • des Landgerichts Berlin,
  • der Staatsanwaltschaft Berlin
  • der Amtsanwaltschaft Berlin

für das Gericht tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung

  • ein Honorar für ihre Leistungen und
  • Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Abrechnung Ihrer Übersetzungstätigkeit
    Bitte reichen Sie Ihre Rechnung zweifach zusammen mit Ihrer Übersetzung zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein.

Voraussetzungen

  • Beauftragung mit einer Übersetzung
    Sie müssen vom Gericht oder der Ermittlungsbehörde mit der Übersetzung eines Schriftstücks beauftragt worden sein. Außerdem müssen Sie im Rahmen Ihres Auftrages tätig geworden sein.
  • Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
    Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht oder der Ermittlungsbehörde, das bzw. die Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.

    Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Übersetzung bei der Stelle, die Sie beauftragt hat.

    Endet Ihr Auftrag vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden