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Legionellen im Trinkwasser überwachen und melden

Berlin 99129033000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129033000000

Leistungsbezeichnung

Legionellen im Trinkwasser überwachen und melden

Leistungsbezeichnung II

Legionellen im Trinkwasser überwachen und melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Legionellen (Schlagwort), legionella pneumophila (Schlagwort), Trinkwasserverordnung (Schlagwort), KBE (Schlagwort), § 16 TrinkWV (Schlagwort), Maßnahmenwert (Schlagwort), Keime (Schlagwort), Befall (Schlagwort), Kontamination (Schlagwort), Bakterien (Schlagwort), Trinkwasser (Schlagwort), Wasser (Schlagwort), Wasserhahn (Schlagwort), SHK (Schlagwort), Sanitär (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Betreiberinnen und Betreiber von öffentlichen oder gewerblichen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung müssen regelmäßig eine Untersuchung des Trinkwassers durchführen. Zum Beispiel betrifft das Mietshäuser und Einrichtungen mit vielen Besuchern. Gewerbliche Anlagen müssen alle drei Jahre untersucht werden. Eine gewerbliche Anlage ist zum Beispiel ein Mietshaus. Öffentliche Anlagen müssen üblicherweise jedes Jahr untersucht werden. Eine öffentliche Anlage ist zum Beispiel eine Kindertagesstätte. Eine Untersuchung muss durch eine zugelassene Untersuchungsstelle erfolgen (siehe "Weiterführende Informationen") und nach bestimmten Richtlinien durchgeführt werden. Die Untersuchungsstelle muss den Nachweis von Legionellen an das Gesundheitsamt melden.

Betreiberinnen oder Betreiber müssen bestimmte Maßnahmen unverzüglich durchführen wenn mehr als 100 Kolonie-bildende Einheiten Legionellen pro 100ml nachgewiesen wurden. Sie müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen und informieren. Sie müssen nach den Ursachen suchen und eine Gefährdungsanalyse durchführen lassen. Diese Gefährdungsanalyse muss durch eine Fachkraft gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamtes erfolgen. Untersuchungsergebnisse müssen schriftlich dokumentiert und zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Das Gesundheitsamt kontrolliert die Umsetzung der Maßnahmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

  • Untersuchungspflichtige Personen
    Betroffen sind Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasserinstallation,
    • die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung betreiben und
    • die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben und
    • die Duschen oder ähnliche Einrichtungen vorhalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.
    Großanlagen zur Trinkwassererwärmung sind Anlagen mit einem Speichervolumen von mehr als 400 Litern und/oder 3 Litern in jeder Rohrleitung zwischen Ausgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle. (Zirkulationsleitung wird nicht berücksichtigt!) Eine gewerbliche Tätigkeit ist eine mit der Erzielung eines Gewinnes verbundene Tätigkeit, bei der zielgerichtet Trinkwasser abgegeben wird.
  • Eine Untersuchung muss durch eine zugelassene Untersuchungsstelle (Labor) erfolgen

Kosten

Die Meldung ist gebührenfrei. Die mikrobiologische Untersuchung, die Erstellung der Gefährdungsanalyse und gegebenenfalls notwendige Sanierungsmaßnahmen sind mit Kosten für den Unternehmer oder sonstigen Inhaber verbunden.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden