Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Trinkwasserinstallation anmelden - ummelden

Berlin 99129086261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129086261000

Leistungsbezeichnung

Trinkwasserinstallation anmelden - ummelden

Leistungsbezeichnung II

Trinkwasserinstallation anmelden - ummelden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Brunnen (Schlagwort), eigene Quelle (Schlagwort), eigener Brunnen (Schlagwort), Eigenversorgung (Schlagwort), Eigenwasserversorgungsanlage (Schlagwort), Einzelwasserversorgungsanlage (Schlagwort), Hausanschluss Trinkwasser (Schlagwort), Hausbrunnen (Schlagwort), Trinkwasseranschluss (Schlagwort), Trinkwasserentnahme (Schlagwort), Trinkwasserversorgung (Schlagwort), Wasser (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Betreiberinnen und Betreiber von bestimmten Trinkwasser-Installationen müssen dem Gesundheitsamt relevante Ereignisse mitteilen. Dies ist in der Trinkwasserverordnung in §13 festgelegt.

Betreiberinnen und Betreiber von Trinkwasser-Installationen, aus denen Wasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit abgeben wird, zum Beispiel Kaufhäuser oder Kindertagesstätten, müssen dem Gesundheitsamt folgendes mitteilen:
  • Die Errichtung einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
  • Die erstmalige Inbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
  • Die Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
  • Wichtige Änderungen einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
  • Die Stilllegung einer Trinkwasser-Installation (innerhalb von 3 Tagen)
  • Der Eigentums- oder Nutzungsrechteübergang einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)

Betreiberinnen und Betreiber, die selber Trinkwasser fördern, zum Beispiel mit einem Hausbrunnen, müssen dem Gesundheitsamt folgendes mitteilen:
  • Die Errichtung einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
  • Die erstmalige Inbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
  • Die Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
  • Wichtige Änderungen einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
  • Die Stilllegung einer Trinkwasser-Installation (innerhalb von 3 Tagen)
  • Der Eigentums- oder Nutzungsrechteübergang einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)

Betreiberinnen und Betreiber von mobilen Trinkwasserinstallationen, aus denen Wasser öffentlich oder gewerblich abgegeben wird, zum Beispiel auf Schiffen, müssen dem Gesundheitsamt folgendes mitteilen:
  • Die erstmalige Inbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
  • Die Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
  • Wichtige Änderungen einer Trinkwasser-Installation (4 Wochen im Voraus)
  • Die Stilllegung einer Trinkwasser-Installation (innerhalb von 3 Tagen)
Betreiberinnen und Betreiber von zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen, zum Beispiel Verkaufsstände auf Märkten, müssen dem Gesundheitsamt die Errichtung oder Inbetriebnahme und die voraussichtliche Dauer so früh wie möglich mitteilen.

Betreiberinnen und Betreiber von Wasserversorgungsanlagen, die im Haushalt zusätzlich eine Anlage installiert haben, die zur Entnahme oder Abgabe von Wasser bestimmt ist, das keine Trinkwasserqualität hat, müssen den Bestand unverzüglich anzeigen. Das Betrifft zum Beispiel Personen, die neben der normalen Hausinstallation noch eine Regenwassernutzungsanlagen oder Dachablaufwasseranlagen nutzen. Diese Anzeige muss mit dem Formular nach §13 Absatz 4 erfolgen.

Alle Betreiberinnen und Betreiber von Wasserversorgungsanlagen müssen dem Gesundheitsamt auf Verlangen bestimmte Unterlagen über die Wasserversorgungsanlage vorlegen.

Das Gesundheitsamt prüft, ob und in welchem Zeitraum Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Personen zu ergreifen sind.

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Voraussetzungen

  • Trinkwasserinstallation befindet sich in Berlin

Kosten

Die Meldung ist gebührenfrei.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden