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Dolmetscherinnen und Dolmetscher - Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren

Berlin 99046061080002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046061080002

Leistungsbezeichnung

Dolmetscherinnen und Dolmetscher - Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren

Leistungsbezeichnung II

Dolmetscherinnen und Dolmetscher - Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Entschädigung (Schlagwort), Vergütung (Schlagwort), Aufwendungen (Schlagwort), Honorar (Schlagwort), Fahrtkostenersatz (Schlagwort), Dolmetscher (Schlagwort), Dolmetscherinnen (Schlagwort), konsekutiv (Schlagwort), simultan (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die in einem Straf- oder Bußgeldverfahren
  • des Amtsgerichts Tiergarten,
  • des Landgerichts Berlin,
  • des Kammergerichts
  • der Staatsanwaltschaft Berlin
  • der Amtsanwaltschaft Berlin
für das Gericht tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung

  • ein Honorar für ihre Leistungen,
  • Fahrtkostenersatz,
  • Entschädigung für Aufwand (Tagegeld und ggf. Übernachtungskosten) und
  • Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Vergütungsantrag und Auszahlungsauftrag
    • Nach Ihrer Entlassung aus dem Termin erhalten Sie den unterschriebenen "Auszahlungsauftrag" (amtlich: HKR 174), mit dem Ihre Anwesenheit bescheinigt wird.
    • Bitte reichen Sie das Original und eine Durchschrift dieses "Auszahlungsauftrages" zusammen mit dem von Ihnen ausgefüllten "Antrag auf Dolmetschervergütung“ (unter "Formulare") zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein.
  • Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen
    Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.

Voraussetzungen

  • Antrag
    Die Vergütung erhalten Sie nur auf Antrag.
    Sie können Ihren schriftlichen Antrag
    • der Berechnungsstelle des Amtsgerichts Tiergarten per Post übersenden,
    • in den Briefkasten der Berechnungsstelle (Altbau Zimmer A 236) einwerfen,
    • bei der Geschäftsstelle bzw. Abteilung, in deren Verfahren Sie als Dolmetscherin oder Dolmetscher tätig waren, einreichen.
  • Auszahlungsauftrag
    Die Richterin oder der Richter bescheinigt Ihre Dolmetschertätigkeit im Termin und ordnet die Auszahlung der Vergütung an.
  • Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
    Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht oder der Ermittlungsbehörde, das bzw. die Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.
    Die Frist beginnt
    • mit der Beendigung des Verhandlungstermins oder der Vernehmung, zu dem oder zu der Sie zugezogen wurden.
    • bei mehrfacher Heranziehung (z. B. bei Fortsetzungsterminen) mit Beendigung des letzten Verhandlungstermins.
    Endet Ihre Heranziehung vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare