Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Mängelbeseitigung für das Kraftfahrzeug oder den Anhänger melden

Berlin 99036046014000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036046014000

Leistungsbezeichnung

Mängelbeseitigung für das Kraftfahrzeug oder den Anhänger melden

Leistungsbezeichnung II

Mängelbeseitigung für das Kraftfahrzeug oder den Anhänger melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kfz (Schlagwort), Mängel (Schlagwort), Mängelbeseitigung (Schlagwort), TÜV (Schlagwort), Nachweis (Schlagwort), Mängelanzeige (Schlagwort), Anhänger (Schlagwort), Beseitigung Mangel (Schlagwort), Reparatur Auto (Schlagwort), Außerbetriebsetzung (Schlagwort), Stilllegung (Schlagwort), Mängelbericht (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Haben Sie eine Mitteilung über Mängel an Ihrem Fahrzeug erhalten?

Bitte weisen Sie die Beseitigung des Mangels oder der Mängel unverzüglich nach, denn es droht sonst eine Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs.

Entnehmen Sie bitte dem Mängelbericht oder dem Anschreiben der Zulassungsbehörde die zutreffende Möglichkeit des Nachweises der Mängelbeseitigung.

Sollte eine Mängelbeseitigung nicht in der auf der Mängelkarte oder auf unserem Anschreiben angegebenen Frist möglich sein, wird um schnellstmögliche Kontaktaufnahme per E- Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de gebeten.

Bei einer längeren Reparaturdauer wird geraten, das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen. Statt „außer Betrieb setzen“ sagt man auch „stilllegen“ oder „abmelden“ (mehr unter "Weiterführende Informationen").

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Mängelbeseitigung (gemäß der Anforderung aus dem Mängelbericht oder dem Anschreiben der Zulassungsbehörde)
    online möglich
    • Die Mitteilung muss Ihren Namen und Ihre Anschrift, sowie das Kennzeichen des Fahrzeugs enthalten.
    • Die Bestätigung der Fachwerkstatt durch: Rechnung (die Auftragsbestätigung genügt nicht) oder Stempel auf der Mängelkarte oder Teilnahmebescheinigung des Herstellers an einer Rückrufaktion.
    • HU- Bericht bei abgelaufener Hauptuntersuchung

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden