Aufenthaltserlaubnis zur freiberuflichen Tätigkeit - Erteilung
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Begriffe im Kontext
Freelancer (Schlagwort), residence permit (Schlagwort), Erwerbstätigkeit (Schlagwort), Freiberufler (Schlagwort), Aufenthaltserlaubnis (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
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Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für eine freiberufliche Tätigkeit erteilt werden, wenn von ihr positive ökonomische oder kulturelle Auswirkungen zu erwarten sind.
Zu freiberuflichen Tätigkeiten zählen zum Beispiel Künstler, Schriftsteller, Sprachlehrer und selbstständig berufstätige Ärzte, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer, Dolmetscher oder Architekten.
Zu freiberuflichen Tätigkeiten zählen zum Beispiel Künstler, Schriftsteller, Sprachlehrer und selbstständig berufstätige Ärzte, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer, Dolmetscher oder Architekten.
- Formular "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels"
Nur bei erstmaliger Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich - Gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
Achtung:
- Ab dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
- Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin auf der Website des Landesamtes für Einwanderung (siehe unter „Weiterführende Informationen“) über den jeweils aktuellen Stand.
- Ertragsvorschau
siehe Abschnitt "Formulare" - Bei Künstlern und Sprachlehrern: Nachweise sonstiger regelmäßiger Einkünfte
z.B. eigenes Vermögen, regelmäßige Überweisungen unterhaltspflichtiger Eltern, Abgabe einer Verpflichtungserklärung eines solventen Dritten - Wenn Sie auf Honorarbasis tätig werden wollen: Absichtserklärungen („Letter of intent“) zur Zusammenarbeit
Vorlage von mindestens 2 Absichtserklärungen (mit Angaben zu Art und Umfang und Beschreibung der Tätigkeit - Honorarverträge
- Lebenslauf / Curriculum vitae
Beruflicher Werdegang, Qualifikationsnachweise, Studienabschlüsse, Berufsabschlüsse, Diplome, Referenzen/Förderer - Berufserlaubnis
sofern für die freiberufliche Tätigkeit eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Anwaltszulassung (im Original) - Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen"). - Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum
im Original - Wohnkosten
Nachweise über die monatlichen Mietkosten (z.B. per aktuellem Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie; jeweils im Original - Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (siehe Abschnitt „Voraussetzungen“) erbringen durch:
- ein Versicherungsangebot über eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung
- eigenes Vermögen
- erworbene Rentenanwartschaften oder
- Betriebsvermögen
- Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
- Freiberufliche Tätigkeit
Es muss sich um eine selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige Berufstätigkeit nach § 18 Abs.1 des Einkommensteuergesetzes handeln (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“). - Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
Ab dem 01.07.2024 gilt Folgendes:
Perspektivisch müssen Sie bei Vollendung des 67. Lebensjahres
- entweder über eine monatliche Rente von 1.565,03 Euro (für mindestens 12 Jahre)
- oder ein Vermögen von 225.364,00 Euro
Bei folgenden Staatsangehörigkeiten wird vom Nachweis einer Altersvorsorge abgesehen:
Dominikanische Republik, Indonesien, Japan, Philippinen, Sri Lanka, Türkei und Vereinigte Staaten von Amerika
Für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ist allerdings immer eine angemessene Altersversorgung nachzuweisen - unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit. - Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache mit Termin
- Bitte wenden Sie sich für einen Termin über das Kontaktformular an das zuständige Referat im LEA (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
- Schicken Sie die Terminanfrage bitte möglichst 8 Wochen vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels.
- 100,00 Euro
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.
- Kontaktformulare für die Vereinbarung eines Termins (Landesamt für Einwanderung)
- Digitale Fotos für Aufenthaltsdokumente ab 01.05.2025 (Landesamt für Einwanderung)
- Begriff des Freiberuflers nach § 18 Einkommenssteuergesetz
- Merkblatt Krankenversicherung (Landesamt für Einwanderung)
- Bescheinigung über die Anmeldung einer Wohnung (Meldebestätigung) (Dienstleistung)
- Muster: Einzugsbestätigung des Vermieters
- Niederlassungserlaubnis für Freiberufliche (Dienstleistung)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Englisch-Französisch-Italienisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Griechisch-Türkisch-Vietnamesisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Spanisch-Portugiesisch-Russisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Serbisch-Bosnisch)
- Ertragsvorschau