Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Prostitutionstätigkeit/Sexarbeit - Gesundheitliche Beratung für Prostituierte

Berlin 99050122018000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050122018000

Leistungsbezeichnung

Prostitutionstätigkeit/Sexarbeit - Gesundheitliche Beratung für Prostituierte

Leistungsbezeichnung II

Prostitutionstätigkeit/Sexarbeit - Gesundheitliche Beratung für Prostituierte

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Nutte (Schlagwort), Hure (Schlagwort), Prostituierter (Schlagwort), Sexarbeiterin (Schlagwort), Prostituierte (Schlagwort), Sexarbeiter (Schlagwort), Stricherin (Schlagwort), Stricher (Schlagwort), Callgirl (Schlagwort), Callboy (Schlagwort), Domina (Schlagwort), Anmeldebescheinigung (Schlagwort), Aliasbescheinigung (Schlagwort), Massage (Schlagwort), Prostitution (Schlagwort), ProstSchG (Schlagwort), ProstG (Schlagwort), Tantra-Massage (Schlagwort), Escort (Schlagwort), Sexarbeit (Schlagwort), Sexuell übertragbare Krankheiten (Schlagwort), STI (Schlagwort), Strich (Schlagwort), Alias (Schlagwort), Zentrum für gesundheitliche Beratung (Schlagwort), Drogen (Schlagwort), Sucht (Schlagwort), Schwangerschaft (Schlagwort), Verhütung (Schlagwort), Infektionskrankheiten (Schlagwort), Notlage (Schlagwort), ZeGeBePro (Schlagwort), Prostitution (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit (unter "Weiterführende Informationen") eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen.

Worum geht es in der gesundheitlichen Beratung?
In einem vertraulichen Rahmen findet ein vertrauliches Gespräch zu folgenden Themen statt:
  • Verhütung von Infektionskrankheiten und anderen Krankheiten
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung
  • Risiken des Alkohol- und Drogenmissbrauchs
  • Unterstützung, wenn Sie in Not sind
  • Unterstützung in besonderen Lebenslagen

Beraten werden Sie durch Sozialpädagogen bzw. Sozialpädagoginnen, die bei besonderen Fragen durch einen Arzt bzw. eine Ärztin unterstützt werden können. Die Sozialarbeiter_innen unterliegen der Schweigepflicht und behandeln die Informationen streng vertraulich. Sollte ein_e Dolmetscher_in zur Beratung hinzugezogen werden, unterliegt er/sie ebenfalls der Schweigepflicht. Es findet keine Untersuchung statt.

  • Nach der Anmeldung der Tätigkeit haben Prostituierte ab 21 Jahren die gesundheitliche Beratung mindestens alle zwölf Monate wahrzunehmen.
  • Prostituierte unter 21 Jahren haben die gesundheitliche Beratung mindestens alle sechs Monate wahrzunehmen.

Der beratenen Person wird eine Bescheinigung über die durchgeführte gesundheitliche Beratung ausgestellt. Diese kann auf Wunsch in anonymisierter Form ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personaldokument
    Personalausweis, Reisepass, ein Passersatz oder ein Ausweisersatz mit Lichtbild.

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit
    Der bzw. die Prostituierte muss bei Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

sofort

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden