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Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder von deutschen Staatsangehörigen

Berlin 11010001001912 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

11010001001912

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder von deutschen Staatsangehörigen

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder von deutschen Staatsangehörigen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausländer (Schlagwort), Familienzusammenführung (Schlagwort), Ausländerbehörde (Schlagwort), Niederlassungserlaubnis (Schlagwort), Ausländeramt (Schlagwort), Daueraufenthalt (Schlagwort), Aufenthaltstitel (Schlagwort), Ausländerabteilung (Schlagwort), Aufenthalt (Schlagwort), Visum (Schlagwort), Aufenthaltsrecht (Schlagwort), Ausländerrecht (Schlagwort), Aufenthaltserlaubnis (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für
  • Ehepartner,
  • gleichgeschlechtliche Lebenspartner,
  • Elternteile und
  • Kinder
von deutschen Staatsangehörigen.

Hinweis:
Sie besitzen bereits seit 3 Jahren eine solche Aufenthaltserlaubnis?
Dann informieren Sie sich bitte unter "Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen" (unter "Weiterführende Informationen").

Erforderliche Unterlagen

  • Antrags-Formular (vollständig ausgefüllt)
    siehe Abschnitt „Formulare“
    Bitte füllen Sie für jede Person, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte, ein Antragsformular vollständig aus. (Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.)
  • Gültiger Pass
    Für jedes Familienmitglied ist ein Pass vorzulegen. Bei deutschen Ehegatten /
    Lebenspartnern genügt auch die Vorlage des deutschen Personalausweises.
  • Kinderausweis
    Für deutsche Kinder ist ein Kinderausweis vorzulegen. (falls vorhanden)
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
    Achtung:
    • Ab dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
    • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin auf der Website des Landesamtes für Einwanderung (siehe unter „Weiterführende Informationen“) über den jeweils aktuellen Stand.
  • Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde
    Bei Ehegatten oder Lebenspartnern (Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.)
  • Geburtsurkunde des Kindes
    Bei deutschem Kind oder ausländischen Kind mit deutschen Eltern (Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.)
  • Nachweis über das Sorgerecht
    Ein Sorgerechtsnachweis ist immer erforderlich, wenn der ausländische Vater mit der Kindesmutter nicht verheiratet ist und die Aufenthaltserlaubnis zur Personensorge beantragt.
  • Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
    Eine Vaterschaftsanerkennung ist immer dann vorzulegen, wenn die beiden
    Elternteile (nach deutschem Recht) unverheiratet sind. (Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.)
  • Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille oder Legalisation
    Bitte legen Sie von allen ausländischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung vor.
    Je nach Herkunftsland benötigen Sie zu der Urkunde auch eine Apostille oder Legalisation. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie zum Beispiel beim Auswärtigen Amt: Internationaler Urkundenverkehr (siehe Weiterführende Informationen).
  • Bescheinigung des Jugendamtes
    Stellt der ausländische Vater eines deutschen Kindes den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ohne Begleitung durch die Kindesmutter, ist eine Bestätigung des Jugendamts über den Umgang mit dem deutschen Kind vorzulegen. Die Bestätigung des Jugendamtes darf bei Vorsprache nicht älter als 14 Tage sein.
  • Aktuelle Schulbescheinigung
    Eine Schulbescheinigung ist für schulpflichtige deutsche Kinder und ausländische Kinder deutscher Eltern immer erforderlich. Die Schulbescheinigung darf bei Vorsprache nicht älter als 14 Tage sein.
  • Sprachzertifikat (Nur bei Ehegatten/Lebenspartner)
    Ein A1 Sprachzertifikat (über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache) ist vorzulegen.
  • Bescheinigungen über den Integrationskurs (Nur bei Verlängerung)
    Sind Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet worden? Wenn ja, legen Sie bitte sämtliche Nachweise und Zertifikate über die Teilnahme am Integrationskurs vor.
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung eines Bürgeramtes) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters

Voraussetzungen

  • Persönliche Vorsprache mit Termin
    • Bei einer anerkannten Ehe oder eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft ist die persönliche Vorsprache von beiden Ehegatten/Lebenspartnern erforderlich.
    • Bei Minderjährigen ist die persönliche Vorsprache der Familie (Eltern mit Kind) erforderlich.
    • Bitte wenden Sie sich für einen Termin über das Kontaktformular an das zuständige Referat im LEA (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
    • Schicken Sie die Terminanfrage bitte möglichst 8 Wochen vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels.
  • Volljährigkeit beider Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner
    Beide Ehegatten oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner müssen bei Vorsprache in der Regel das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Einfache deutsche Sprachkenntnisse
    Der ausländische Ehegatte oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner muss in der Regel über einfache deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Ein Zweit- oder Nebenwohnsitz in Berlin ist nicht ausreichend.

Kosten

Für die erste Erteilung der Aufenthaltserlaubnis:
  • 100,00 Euro: Erwachsene
  • 50,00 Euro: Kinder und Jugendliche
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:
  • 93,00 Euro: Erwachsene
  • 46,50 Euro: Kinder und Jugendliche
Türkische Staatsangehörige (sowohl für die erste Erteilung als auch für die Verlängerung):
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Gebührenfrei:
Ausländer, die ihren Lebensunterhalt nicht ohne Leistungen nach SGB II oder XII oder Asylbewerberleistungsgesetz bestreiten können, sind von den Gebühren befreit. Ein aktueller Bescheid des Jobcenters oder Sozialamts ist zum Nachweis vorzulegen.

  • Für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort: 6,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden