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Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Inhabern einer Blauen Karte EU

Berlin 11010001001911 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

11010001001911

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Inhabern einer Blauen Karte EU

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Inhabern einer Blauen Karte EU

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Blaue Karte EU (Schlagwort), Aufenthaltserlaubnis (Schlagwort), Familiennachzug (Schlagwort), Familienzusammenführung (Schlagwort), EU (Schlagwort), Ehepartner (Schlagwort), Kinder (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familien-Nachzug
  • für Ehegatten,
  • gleichgeschlechtliche Lebenspartner
  • oder minderjährige Kinder
von Ausländern, die eine Blaue Karte EU besitzen.

Wichtiger Hinweis:
Ihr Familienangehöriger, mit dem Sie in Berlin leben wollen, besitzt keine Blaue Karte EU, sondern
  • eine Aufenthaltserlaubnis
  • einen unbefristeten Aufenthaltstitel oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit?
Dann wählen Sie bitte eine andere Dienstleistung (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (vollständig ausgefüllt)
    Bitte füllen Sie ein Formular aus für jede Person, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte.
    (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
    Achtung:
    • Ab dem 01.05.2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
    • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin auf der Website des Landesamtes für Einwanderung (siehe unter „Weiterführende Informationen“) über den jeweils aktuellen Stand.
  • Für den Nachzug zu Ihrem Ehegatten: Heiratsurkunde
    (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • Für den Nachzug zu Ihrem Lebenspartner: Partnerschaftsurkunde
    (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • Für den Nachzug von Kindern: Geburtsurkunden
    (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • Unter Umständen: Nachweis über das Sorgerecht
    Falls Sie zu einem Elternteil nach Berlin kommen wollen und der andere Elternteil nicht in Deutschland lebt. (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille oder Legalisation
    Bitte legen Sie von allen ausländischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung vor.
    Je nach Herkunftsland benötigen Sie zu der Urkunde auch eine Apostille oder Legalisation.
  • Mietvertrag mit Nachweis der aktuellen Miethöhe
  • Krankenversicherung
    Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert.
    Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu lesen Sie bitte das Merkblatt im Abschnitt „Formulare“.
  • Nachweise zum Lebensunterhalt der Familie
    • Arbeitsvertrag
    • aktuelle Arbeitsbescheinigung
    • die letzten 6 Lohnabrechnungen
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    (Mehr zum Thema im Abschnitt "Weiterführende Informationen")

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
  • Persönliche Vorsprache mit Termin
    • Bei Familien ist die gemeinsame Vorsprache aller Familienangehörigen (Ehepartner und minderjährige Kinder) erforderlich.
    • Bitte wenden Sie sich für die Vereinbarung eines Termins per Kontaktformular an die zuständigen Referate B 1 - 4 (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
    • Schicken Sie die Terminanfrage bitte möglichst 8 Wochen vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels.
  • Familiäre Lebensgemeinschaft
    Sie wohnen in Berlin in einer gemeinsamen Wohnung.

Kosten

Für die erste Erteilung der Aufenthaltserlaubnis:
  • 100,00 Euro: Erwachsene
  • 50,00 Euro: Kinder und Jugendliche
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:
  • 93,00 Euro: Erwachsene
  • 46,50 Euro: Kinder und Jugendliche
Türkische Staatsangehörige (sowohl für die erste Erteilung als auch für die Verlängerung):
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort: 6,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden