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Prostitutionsveranstaltung - Anzeige der Organisation oder Durchführung

Berlin 99050183261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050183261000

Leistungsbezeichnung

Prostitutionsveranstaltung - Anzeige der Organisation oder Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Prostitutionsveranstaltung - Anzeige der Organisation oder Durchführung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Prostitution (Schlagwort), Prostitutionsveranstaltung organisieren (Schlagwort), Prostitutionsveranstaltung durchführen (Schlagwort), Anzeige von Prostitutionsveranstaltung (Schlagwort), Prostitutionsgewerbe (Schlagwort), Prostitutionsveranstaltungsfahrzeug (Schlagwort), Prostitutionsschutzgesetz (Schlagwort), Veranstaltung (Schlagwort), Sex Veranstaltung (Schlagwort), Sex (Schlagwort), Bordell (Schlagwort), Puff (Schlagwort), Swingerclub (Schlagwort), Gang-Bang-Party (Schlagwort), Erotik Veranstaltung (Schlagwort), Sex Party (Schlagwort), Sexorgie (Schlagwort), Lustveranstaltung (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Prostitutionsveranstaltungen sind für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.

Wer eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen will, muss dies dem am Veranstaltungsort örtlich zuständigen Ordnungsamt vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung anzeigen.

Prostitutionsveranstaltungen dürfen nur in geeigneten Gebäuden, Räumen, sonstigen ortfesten Anlagen als auch in sonstigen mobilen Anlagen (z.B. Fahrzeugen, Schiffen, o.Ä.) durchgeführt werden. Der Betriebsort und die Betriebszeiten dürfen dabei den Anforderungen zum Schutz der bei der Prostitutionsveranstaltung tätigen Prostituierten sowie der Kundinnen und Kunden, der Jugend und der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Anlieger oder der Allgemeinheit nicht entgegenstehen. Die Durchführung der Prostitutionsveranstaltung kann andernfalls untersagt werden.

Eine nicht, nicht rechtszeitig, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattete Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld bis 1.000,00 Euro geahndet werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige über eine Prostitutionsveranstaltung
    (unter "Formulare")
    Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
    • den vollständigen Namen des Betreibers der Prostitutionsveranstaltung,
    • den genauen Ort und die Zeit der Veranstaltung,
    • den vollständigen Namen des Eigentümers, der für die bei der Veranstaltung genutzten Gebäude, Räume oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen verantwortlich ist.
    Nutzen Sie bitte den im Abschnitt Formulare unten hinterlegten Anzeigevordruck!
  • Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe (Kopie) mit Betriebskonzept
    Im Betriebskonzept sind die wesentlichen Merkmale der Prostitutionsstätte und die Vorkehrungen zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Prostitutionsschutzgesetz zu beschreiben.
    Ggf. wenn vorhanden auch die Kopie der Stellvertretererlaubnis.
  • Veranstaltungskonzept
    Ein auf die jeweilige konkrete Veranstaltung bezogenes Veranstaltungskonzept.
    Vor jeder einzelnen Prostitutionsveranstaltung hat der Betreiber zusätzlich zum allgemeinen Betriebskonzept ein konkretes Veranstaltungskonzept zu erstellen, dass die räumlichen, organisatorischen und zeitlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Veranstaltung beschreibt.
  • Einverständniserklärung Eigentümer
    Einverständnis des Eigentümers, der für die Durchführung der Veranstaltung die Nutzung der Gebäude, Räume oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen gewährt (z.B. durch Kopie Miet-/Pacht-/Nutzungsvertrag)
  • Anmeldebescheinigungen / Aliasbescheinigungen (Kopie)
    Die Anmeldebescheinigungen und/oder Aliasbescheinigungen aller voraussichtlich bei der Prostitutionsveranstaltung tätig werdenden Prostituierten.
  • Vereinbarungen mit Prostituierten (kopie)
    Die mit den Prostituierten geschlossen Vereinbarungen/Verträge für die Veranstaltung.
  • Ggf. gültige Betriebszulassung/Betriebsfähigkeit
    • sofern ein Prostitutionsfahrzeug als Veranstaltungsort genutzt wird:
    Nachweis über eine aktuell gültige Betriebszulassung und technischen Betriebsfähigkeit (z.B. durch Kopie der letzten Hauptuntersuchung, Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I, Werkstattserviceheft, o.ä.)

Voraussetzungen

Kosten

150,00 bis 7.000,00 Euro je nach Aufwand

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

ca. 4 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden