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Hygieneüberwachung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen

Berlin 99003011058000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003011058000

Leistungsbezeichnung

Hygieneüberwachung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen

Leistungsbezeichnung II

Hygieneüberwachung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Begehung (Schlagwort), Überwachung (Schlagwort), Hygiene (Schlagwort), Ämter (Schlagwort), Sauberkeit (Schlagwort), Kontrolle (Schlagwort), Gesundheitsamt (Schlagwort), Hygieneplan (Schlagwort), Rahmenhygieneplan (Schlagwort), Infektionsschutz (Schlagwort), MRSA (Schlagwort), MRGN (Schlagwort), übertragbar (Schlagwort), Erkrankung (Schlagwort), Keime (Schlagwort), Krankenhaus (Schlagwort), Altenheim (Schlagwort), Piercingstudio (Schlagwort), Tattoostudio (Schlagwort), Obdachlosenunterkunft (Schlagwort), Kinderheim (Schlagwort), Pflegeheim (Schlagwort), Infektionsschutz (Schlagwort), Kosmetikstudio (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Gesundheitsamt überwacht Einrichtungen, in denen Hygiene eine wichtige Rolle spielt. Das sind zum Beispiel medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Entbindungseinrichtungen oder gewerbliche Einrichtungen wie Piercing- und Tattoo Studios oder Gemeinschaftseinrichtungen wie Obdachlosenunterkünfte, Einrichtungen für Asylsuchende, Kinderheime, oder Kinderbetreuungsstätten. Das Ziel der Begehungen ist, die Einhaltung der Hygienestandards zu überprüfen und die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern. Nicht vom Gesundheitsamt überwacht wird die Verarbeitung von Lebensmitteln, zum Beispiel Küchen in Kindereinrichtungen. Hierfür ist die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zuständig.

Eine Hygieneüberwachung kann bedeuten, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes angemeldet oder unangemeldet eine Einrichtung begehen. Üblicherweise fordert das Gesundheitsamt Einsicht in hygienerelevante Dokumente, begeht die Räumlichkeiten und lässt sich Arbeitsabläufe demonstrieren. Die Einrichtungen sind verpflichtet, Auskünfte zu geben, Einsicht in Dokumente zu gewähren und den Zutritt zu allen Räumen zu ermöglichen. Im Regelfall erhalten die Einrichtungen einen Begehungsbericht. In diesem werden gegebenenfalls Maßnahmen angeordnet.

Einrichtungen können sich auf eine Begehung vorbereiten, indem sie die hygienischen Bestimmungen lesen und umsetzen. Hygienische Bestimmungen können Gesetzestexte und Richtlinien sein. Die meisten Einrichtungen müssen einen Hygieneplan erstellen. Im Internet stehen Rahmenhygienepläne des Länderarbeitskreises zur Verfügung (siehe "Weiterführende Informationen").

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

  • Keine

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden