Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Hilfe zur Erziehung - Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer

Berlin 99060011113000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99060011113000

Leistungsbezeichnung

Hilfe zur Erziehung - Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer

Leistungsbezeichnung II

Hilfe zur Erziehung - Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Verhaltensauffälligkeiten (Schlagwort), Erziehungsprobleme (Schlagwort), Schulprobleme (Schlagwort), Drogenprobleme (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • Sozialgesetzbuch VIII § 27
  • Sozialgesetzbuch VIII § 30

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Erziehungsbeistände unterstützen Kinder und Jugendliche, Alltags- sowie Konfliktsituationen zu bewältigen und aufzuarbeiten.
Bei folgenden Problemlagen kann ein Erziehungsbeistand angezeigt sein:
Massive Probleme der Lebensbewältigung
Konflikte mit den Eltern
Mangelnde soziale Kompetenzen
Schulverweigerung, Schul- oder Ausbildungsprobleme
Kriminalität
Weglaufen, Trebe
Drogenproblematik
Dabei sollen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten der jungen Menschen sowie ihre Selbstständigkeit gefördert werden. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme der Betroffenen an und bezieht das soziale Umfeld mit ein.

Ein Betreuungshelfer hat im Wesentlichen die gleiche Aufgabe wie ein Beziehungsbeistand. Seine Unterstützung wird jedoch grundsätzlich richterlich angeordnet. Ein Richter kann in einem jugendgerichtlichen Verfahren anordnen, dass sich ein Jugendlicher der Aufsicht der sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkraft unterstellen muss.
Betreuungshelfer können auch für nicht strafrechtlich aufgefallene junge Menschen tätig werden. Sie werden im Unterschied zum Erziehungsbeistand eher für ältere Heranwachsende gewählt.

Erforderliche Unterlagen

  • Wird bei der Beratung besprochen

Voraussetzungen

  • Hinweis:
    Gewährung von Hilfe zur Erziehung durch das Jugendamt für die Familie nach
    vorherigem Antrag und Erstellung eines Hilfeplans.
    Mitwirkungsbereitschaft der Familie an den im Hilfeplan gemeinsam erarbeiteten Ziel

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Antrag auf Hilfe zur Erziehung