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Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Berlin 99060013080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99060013080000

Leistungsbezeichnung

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Leistungsbezeichnung II

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wahn (Schlagwort), Alkoholiker (Schlagwort), Schizophrenie (Schlagwort), Suchtkrank (Schlagwort), Verhaltensstörung (Schlagwort), Psychotische Störung (Schlagwort), Psychose (Schlagwort), Zyklothymia (Schlagwort), Depression (Schlagwort), Schizoaffektiv (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 35a Sozialgesetzbuch Achtes Buch SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben einen eigenen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetzt.
Der Anspruch besteht dann, wenn auf Grund psychischer Belastungen und Besonderheiten wie z.B. großer Ängste, Ess-Störungen oder Teilleistungsstörungen die Teilnahme am sozialen, schulischen oder auch beruflichen Leben beeinträchtigt ist.
Eingliederungshilfe soll im normalen Alltag des Kindes bzw. Jugendlichen stattfinden und sonst drohende Ausgliederung verhindern.

Die Hilfe wird in unterschiedlichsten Formen geleistet:
  • ambulante (häufig therapeutische) Hilfen,
  • teilstationäre Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendliche,
  • geeignete Pflegepersonen,
  • stationäre Einrichtungen über Tag und Nacht,
  • persönliches Budget.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragstellung beim örtlich zuständigen Jugendamt

Voraussetzungen

  • Feststellung des Abweichens seelischer Gesundheit für höchstwahrscheinlich länger
  • Entscheidung über die Beeinträchtigung der Teilhabe in der Gesellschaft durch das Jugendamt.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden