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Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Beantragung einer Erlaubnis

Berlin 99003021005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003021005000

Leistungsbezeichnung

Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Beantragung einer Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Beantragung einer Erlaubnis

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gesundheitsamt (Schlagwort), Labor (Schlagwort), Laboratorium (Schlagwort), Lab (Schlagwort), Infektionsschutzgesetz (Schlagwort), § 44 (Schlagwort), Krankheitserreger (Schlagwort), Mikrobiologie (Schlagwort), Infektionserregerdiagnostik (Schlagwort), Medizinaluntersuchungsämtern (Schlagwort), Infektionserreger (Schlagwort), Keime (Schlagwort), Diagnostik (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Für die Tätigkeit mit Krankheitserregern wird eine Erlaubnis benötigt. Dies betrifft die Arbeit mit Krankheitserregern, inklusive der Lagerung, der Einfuhr und der Ausfuhr von Krankheitserregern. Dies gilt insbesondere für Betreiber von mikrobiologischen Laboren. Es gibt Ausnahmen von der Erlaubnispflicht, die im Infektionsschutzgesetz geregelt sind. Die Erlaubnis kann auf bestimmte Tätigkeiten und auf bestimmte Krankheitserreger beschränkt werden oder mit Auflagen verbunden sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Fachgerechtes Hochschulstudium
    Beglaubigte Kopie oder Original bei persönlicher Vorsprache des Nachweises über den Abschluss eines Studiums der Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Pharmazie oder des Abschlusses eines naturwissenschaftlichen Fachhochschulstudiums beziehungsweise Universitätsstudiums mit mikrobiologischen Inhalten.
  • Zweijährige Tätigkeit mit Krankheitserregern
    Beglaubigte Kopie oder Original bei persönlicher Vorsprache des Nachweises einer mindestens zweijährigen hauptberuflichen Tätigkeit mit Krankheitserregern unter Aufsicht einer Person, die im Besitz einer Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern ist. Alternativ kann auch eine andere, mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Bakteriologie, Mykologie, Parasitologie oder Virologie als Sachkundenachweis anerkannt werden. Arbeitsinhalte, bearbeitete Erreger und Risikogruppe der Erreger müssen aus dem Nachweis hervorgehen.
  • Erlaubnis der Aufsichtsperson
    Beglaubigte Kopie oder Original bei persönlicher Vorsprache der Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern nach § 44 IfSG derjenigen Person, unter deren Aufsicht die Tätigkeit erfolgte
  • Einfaches Führungszeugnis
    Beglaubigte Kopie oder Original bei persönlicher Vorsprache des einfachen Führungszeugnis.
  • Identitätsnachweis
    Beglaubigte Kopie oder Original bei persönlicher Vorsprache des Personalausweises oder Reisepass
  • Lebenslauf der antragstellenden Person
    Ein Lebenslauf kann dem Antrag hinzugefügt werden, um die Beurteilung der erworbenen Sachkenntnis zu erleichtern.

Voraussetzungen

  • Sachkenntnis im Umgang mit Krankheitserregern
    Die antragstellende Person muss ihre Sachkenntnis nachweisen.
  • Zuverlässigkeitsnachweis
    Die antragstellende Person darf sich nicht als unzuverlässig in Bezug auf die Tätigkeit mit Krankheitserregern erwiesen haben.
  • Persönliches Vorsprechen
    Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein persönliches Vorsprechen erforderlich. Sie erhalten ggf. eine Einladung nach Durchsicht der eingereichten Unterlagen.
  • Wohnsitz in Berlin
    Die antragstellende Person muss ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben

Kosten

115,00 - 230,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden