Schwangerschaftskonfliktberatung
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Begriffe im Kontext
Schwangerschaftsberatung (Schlagwort), Schwangerschaftsabbruch (Schlagwort), Hilfen (Schlagwort), schwangere (Schlagwort), Adoption (Schlagwort), Entbindungskosten (Schlagwort), Mutter (Schlagwort), Kind (Schlagwort), Vorsorgeuntersuchungen (Schlagwort), Erstausstattung (Schlagwort), Unterstützung (Schlagwort), Abtreibung (Schlagwort), Schwangerschaft (Schlagwort), Schwangerenberatung (Schlagwort), Schwangerschaftkonflikt (Schlagwort), Beratungsschein (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Beratung und Unterstützung im Schwangerschaftskonflikt sowie Ausstellung des Beratungsscheins.
Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist nach deutschem Recht erforderlich, damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann.
- Bei nichtkrankenversicherten Schwangeren: ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft
- Medizinische und psychosoziale Beratung bei vorgeburtlicher Diagnostik (Pränataldiagnostik)
- Beratung zur Schwangerschaftsverhütung
- Beratung zur "Vertraulichen Geburt"
- Beratung zu Adoptionsverfahren
Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist nach deutschem Recht erforderlich, damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann.
- Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und einem etwaigen Schwangerschaftsabbruch müssen drei Tage liegen.
- Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
- Beratungsstellen mit und ohne Berechtigung zur Schwangerschaftskonfliktberatung (Senatsverwaltung für Gesundheit)
- Ärztinnen und Ärzte mit Berechtigung zur Schwangerschaftskonfliktberatung (Senatsverwaltung für Gesundheit)
- Informationen zur vertraulichen Geburt: Hilfetelefon 0800/40 40 020 (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)