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Bewachungsgewerbe - Wachpersonen melden

Berlin 99050188006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050188006000

Leistungsbezeichnung

Bewachungsgewerbe - Wachpersonen melden

Leistungsbezeichnung II

Bewachungsgewerbe - Wachpersonen melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wachpersonen (Schlagwort), Wachpersonal (Schlagwort), Beschäftigte im Objektschutz (Schlagwort), Personenschutz (Schlagwort), Bewacher (Schlagwort), Wachmann (Schlagwort), Security (Schlagwort), Sicherheitspersonal (Schlagwort), Türsteher (Schlagwort), Bewacherregister (Schlagwort), Gewerbe (Schlagwort), Bewachung (Schlagwort), Destatis (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie in Ihrem Bewachungsunternehmen Wachpersonen beschäftigen wollen oder Personen mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragen wollen, müssen Sie diese vor Beschäftigungsbeginn über das Bewacherregister des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ausschließlich online anmelden.

Wenn Wachpersonen oder Personen mit Leitungstätigkeit aus dem Wachunternehmen ausscheiden oder sich Daten oder Aufgaben dieser Personen ändern, ist dies ebenfalls online über das Bewacherregister zu melden.

Die Pflicht zur Meldung von Wachpersonen und Personen, die mit der Leitung des Betriebes oder Zweigniederlassung beauftragt sind, gilt auch für Bewachungsunternehmen, die diese Personen entleihen oder im Wege der Arbeitnehmerüberlassung beauftragen.

Verfahrensablauf
  1. Sie müssen Ihr Bewachungsunternehmen beim Statistischen Bundesamt (Destatis) im Bewacherregister registrieren.
  2. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihren Benutzerdaten anmelden.
  3. Die zuständige Wohnsitzbehörde prüft dann die Zuverlässigkeit und Qualifikation der angemeldeten Personen. Sie dürfen diese Personen erst nach behördlicher Bestätigung der Zuverlässigkeit mit Bewachungsaufgaben bzw. Leitungstätigkeiten beschäftigen.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit der Wachperson, des Betriebsleiters, des Leiters der Zweigniederlassung
    Es dürfen nur Personen mit Wachaufgaben beschäftigt werden, die zuverlässig sind.
  • Sachkunde
    • Unterrichtungsnachweis einer IHK bei herkömmlichen Bewachungstätigkeiten
    • Nachweis der Sachkundeprüfung einer IHK bei besonderen Bewachungstätigkeiten oder eine vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation
    • Personen, die als Betriebsleiter oder mit der Leitung von Zweigniederlassungen beauftragt sind, benötigen einen Sachkundenachweis.

Kosten

50,00 bis 350,00 Euro pro gemeldeter Wachperson (Rahmengebühr)

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

4 Wochen, soweit keine weitergehende Prüfung erforderlich ist.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden