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Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen - Berufsanerkennung

Berlin 99088002016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088002016000

Leistungsbezeichnung

Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen - Berufsanerkennung

Leistungsbezeichnung II

Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen - Berufsanerkennung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

BQFG (Schlagwort), Anerkennung in Deutschland (Schlagwort), ZAB (Schlagwort), Ausländische Qualifikation (Schlagwort), Diplomanerkennung (Schlagwort), Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (Schlagwort), BQ-Portal (Schlagwort), Reglementierter Beruf (Schlagwort), Anabin (Schlagwort), Nicht reglementierter Beruf (Schlagwort), Berufsanerkennungsrichtlinie (Schlagwort), Anerkennungsgesetz (Schlagwort), Berufszugang mit ausländischen Qualifikationen (Schlagwort), Niederlassungsfreiheit (Schlagwort), Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung (Schlagwort), BQRL (Schlagwort), Einheitlicher Ansprechpartner (Schlagwort), Berufsanerkennung (Schlagwort), #HinweisBundID (Schlagwort), #HinweisMUK (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Berlin in Ihrem Beruf arbeiten? Je nach Beruf können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihre absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten
    tabellarische Aufstellung
  • Angabe Ihres gegenwärtigen Wohnortes
  • Identitätsnachweis
  • Ihre im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise
    sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind
  • Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben
  • ggf. Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit
  • ggf. weitere Unterlagen
    Abhängig vom jeweiligen Beruf können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • Im Ausland erworbene berufliche Qualifikation
  • Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie
  • Unterlagen in deutscher Sprache (Übersetzung)
    Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einem öffentlich bestellten Übersetzer. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Kosten

  • keine: Onlineportal und Service des Einheitlichen Ansprechpartners Berlin
  • unterschiedlich: je Aufwand und gesetzlicher Regelung für Ihren Beruf
  • Zusatzkosten: z.B. für Übersetzungen, Beglaubigungen, Ausgleichsmaßnahmen

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Sofern alle benötigten Unterlagen vollständig bei der zuständigen Stelle vorliegen, erfolgt eine Entscheidung innerhalb von 3 Monaten.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden