Insolvenzverfahren - Negativbescheinigung über die Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens beantragen
Inhalt
Insolvenzverfahren - Negativbescheinigung über die Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens beantragen
Insolvenzverfahren - Negativbescheinigung über die Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens beantragen
Begriffe im Kontext
Negativauskunft (Schlagwort), Insolvenzauskunft (Schlagwort), Schuldenauskunft (Schlagwort), Negativbescheinigung (Schlagwort), Auszug aus dem Insolvenzregister (Schlagwort), Auszug aus dem Konkursregister (Schlagwort), Insolvenzverfahren (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Negativauskunft bescheinigt Ihnen, dass Sie oder ein Dritter kein laufendes Insolvenzverfahren haben/hat und dass in den letzten 5 Jahren die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mangels Masse abgewiesen worden ist.
- Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung
Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich per Post oder vor Ort. Die Auskunft wird Ihnen nur auf Antrag erteilt. - Identitätsnachweis
Bitte zeigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bei einem mündlichen Antrag vor. Erfolgt der Antrag schriftlich, müssen Sie eine Ausweis-/Passkopie beifügen. - Bei Drittauskunft: Nachweis über das rechtliche Interesse
Sofern Sie eine Auskunft über einen Dritten einholen wollen, müssen Sie Unterlagen einreichen bzw. vorlegen, die Ihr rechtliches Interesse belegen.
- Bei Drittauskunft: rechtliches Interesses
Sofern Sie eine Auskunft über einen Dritten einholen wollen, müssen Sie darlegen, weshalb Sie die Auskunft benötigen. Die Auskunft kann nur bei einem rechtlichen Interesse erteilt werden.