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Insolvenzverfahren - Negativbescheinigung über die Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens beantragen

Berlin 99050101001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050101001000

Leistungsbezeichnung

Insolvenzverfahren - Negativbescheinigung über die Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens beantragen

Leistungsbezeichnung II

Insolvenzverfahren - Negativbescheinigung über die Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Negativauskunft (Schlagwort), Insolvenzauskunft (Schlagwort), Schuldenauskunft (Schlagwort), Negativbescheinigung (Schlagwort), Auszug aus dem Insolvenzregister (Schlagwort), Auszug aus dem Konkursregister (Schlagwort), Insolvenzverfahren (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Negativauskunft bescheinigt Ihnen, dass Sie oder ein Dritter kein laufendes Insolvenzverfahren haben/hat und dass in den letzten 5 Jahren die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mangels Masse abgewiesen worden ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung
    Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich per Post oder vor Ort. Die Auskunft wird Ihnen nur auf Antrag erteilt.
  • Identitätsnachweis
    Bitte zeigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bei einem mündlichen Antrag vor. Erfolgt der Antrag schriftlich, müssen Sie eine Ausweis-/Passkopie beifügen.
  • Bei Drittauskunft: Nachweis über das rechtliche Interesse
    Sofern Sie eine Auskunft über einen Dritten einholen wollen, müssen Sie Unterlagen einreichen bzw. vorlegen, die Ihr rechtliches Interesse belegen.

Voraussetzungen

  • Bei Drittauskunft: rechtliches Interesses
    Sofern Sie eine Auskunft über einen Dritten einholen wollen, müssen Sie darlegen, weshalb Sie die Auskunft benötigen. Die Auskunft kann nur bei einem rechtlichen Interesse erteilt werden.

Kosten

15,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden