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Honorar-Finanzanlagenberater - Erlaubnis beantragen

Berlin 99050109001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050109001000

Leistungsbezeichnung

Honorar-Finanzanlagenberater - Erlaubnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Honorar-Finanzanlagenberater - Erlaubnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Finanzanlagenvermittlerin (Schlagwort), Finanzanlagenberaterin (Schlagwort), Kapitalanlagenvermittlerin (Schlagwort), Vermögensanlagen (Schlagwort), Investments (Schlagwort), Finanzdienstleistungen (Schlagwort), Honorar (Schlagwort), Beraterin (Schlagwort), Vermittlerin (Schlagwort), Fonds (Schlagwort), Anlageberaterin (Schlagwort), Anlageberatung (Schlagwort), Kreditwesen (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Als Honorar-Finanzanlagenberater erteilen Sie gewerbsmäßige Beratungen zu Produkten der Finanzanlage an Kunden und erhalten von diesen ein Honorar. Sofern Sie dagegen eine Provision vom Anbieter des Finanzproduktes erhalten, beantragen Sie bitte eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler (siehe „Weiterführende Informationen"). Sollten Sie Inhaber einer Finanzanlagenvermittlererlaubnis sein, erlischt diese mit Erteilung der neuen Honorar-Finanzanlageberater-Erlaubnis.

Als Honorar-Finanzanlagenberater sind Sie durch die sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes auf bestimmte Finanzprodukte beschränkt. Die Erlaubnis umfasst (wahlweise) drei Produktkategorien:
  • Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen,
  • Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen,
  • Vermögensanlagen im Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes, Anlagevermittlung im Sinne des Kreditwesengesetzes (auch partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen, Schwarmfinanzierungen),
Ihre Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden, sofern dies aus Sicht der Behörde zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Vermittlerregister
Zusätzlich zur Erlaubnis müssen Sie sich, wenn Sie das Gewerbe aktiv ausüben wollen, auch in das Vermittlerregister eintragen lassen. Den Antrag hierfür können Sie zusammen mit dem Erlaubnisantrag stellen. Arbeitnehmer von Honorar-Finanzanlagenberatern, die in der Honorar-Finanzanlagenberatung eingesetzt werden, müssen zudem in das Vermittlerregister eingetragen werden. Die Registrierung erfolgt bei der IHK Berlin für in Berlin ansässige Unternehmen (siehe „Weiterführende Informationen").

Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter, bei juristischen Personen (GmbH, UG oder AG) wird die Erlaubnis der Gesellschaft erteilt.

Verfahrensablauf
  1. Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Honorar-Finanzanlagenberatergewerbe eröffnen möchten, müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit die Erlaubnis beantragen. Der Antrag kann online gestellt werden. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und reichen Sie ihn ein.
  2. Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben und Unterlagen und fordert ggf. fehlende Nachweise nach. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren und werden per E-Mail über den Bearbeitungsstatus informiert.
  3. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid und die Erlaubnis per Post. Wenn nicht alle Voraussetzungen bzw. erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird Ihr Antrag gebührenpflichtig abgelehnt. In diesem Fall können Sie den Grund für die Ablehnung im Bescheid der zuständigen Stelle nachlesen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34h der Gewerbeordnung (Honorar-Finanzanlagenberater)
    Online möglich; oder Sie nutzen das Formular.
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) benötigt.
    Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde (in Berlin in jedem Bürgeramt) zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie wird direkt dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt übersandt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. Das Bundesministerium für Justiz bietet zudem eine Beantragung im Onlineverfahren an. (siehe „Weiterführende Informationen")
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) benötigt.
    Die Auskunft ist als Privatperson bei der Wohnsitzgemeinde (in Berlin in jedem Bürgeramt) zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie wird direkt dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt übersandt.
    Juristische Personen mit Betriebssitz in Berlin beantragen diesen bei ihrem zuständigen Ordnungsamt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. Das Bundesministerium für Justiz bietet zudem eine Beantragung im Onlineverfahren an. (siehe „Weiterführende Informationen")
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Zentrales Vollstreckungsportal)
    Auskünfte über Eintragungen sind online beim Zentralen Vollstreckungsportal der Länder zu beantragen (siehe "Weiterführende Informationen").
  • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
    • Für Insolvenzverfahren von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Berlin sind als Nachweis zwei Bescheinigungen erforderlich. Die erste für Verbraucherinsolvenzverfahren ist bei Ihrem Wohnortgericht und die zweite für Regelinsolvenzverfahren beim Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zu beantragen.
    • Für Insolvenzverfahren von juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Betriebssitz in Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, zuständig.
    • Antragssteller mit Wohn-/Betriebssitz außerhalb Berlins informieren sich bitte über die jeweiligen Zuständigkeiten der Insolvenzgerichte über das zentrale Orts- und Gerichtsverzeichnis (siehe "Weiterführende Informationen").
  • Sachkundenachweis
    IHK -Sachkundeprüfungsnachweis bzw. eine andere vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation.
  • Berufshaftpflichtversicherung
    Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für die Honorar-Finanzanlagenberatung.
    Die Bestätigung darf nicht älter als drei Monate sein.
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.

Voraussetzungen

  • persönliche Zuverlässigkeit
    Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
    • Wird die Erlaubnis unter Vorlage der Erlaubnisurkunde als Finanzanlagenvermittler beantragt, erfolgt keine Prüfung der Zuverlässigkeit.
  • geordnete Vermögensverhältnisse
    Geprüft wird hierbei, ob der Antragsteller Schulden (privater oder öffentlich-rechtlicher Art) hat oder ob Insolvenzverfahren bekannt sind.
    • Wird die Erlaubnis unter Vorlage der Erlaubnisurkunde als Finanzanlagenvermittler beantragt, erfolgt keine Prüfung der Vermögensverhältnisse.
  • Ausreichender Versicherungsschutz
    Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für den Gewerbebetrieb.
  • Sachkunde
    Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung vor einer IHK oder eine vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation.

Kosten

90,00 bis 1.740,00 Euro je Aufwand

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

1 Monat

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden