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Insolvenzverfahren - Regelinsolvenz - natürliche Person - Durchführung

Berlin 99066002058001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99066002058001

Leistungsbezeichnung

Insolvenzverfahren - Regelinsolvenz - natürliche Person - Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Insolvenzverfahren - Regelinsolvenz - natürliche Person - Durchführung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Regelinsolvenz (Schlagwort), Insolvenz (Schlagwort), Konkurs (Schlagwort), Bankrott (Schlagwort), Entschuldung (Schlagwort), Privatinsolvenz (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Regelinsolvenzverfahren dient der Entschuldung natürlicher Personen (Menschen), die
  • selbständig tätig sind oder
  • selbständig waren und aus der Selbständigkeit noch offene Forderungen aus der Beschäftigung von Arbeitnehmern haben oder
  • selbständig waren und unüberschaubare Vermögensverhältnisse (20 Gläubiger oder mehr) haben.
Entschuldung bedeutet, die Schulden im Verfahren soweit als möglich zu begleichen und sich von dem Rest durch gerichtliche Entscheidung zu befreien.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung
    Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, sind sämtliche Erklärungen enthalten.

Voraussetzungen

  • Abtretungserklärung
    Sie müssen eine Abtretungserklärung für den pfändbaren Teil Ihres Einkommens zusammen mit Ihrem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens einreichen. Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, ist diese Erklärung enthalten.
  • sonstige notwendige Erklärungen
    Hintergrund dieser Erklärungen ist die Prüfung, ob Ihnen bereits die Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde und in welchem Zeitraum dies geschehen ist. Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, ist diese Erklärung enthalten.

Kosten

Gebühren und Auslagen des Gerichts und die Vergütung des Insolvenzverwalters richten sich nach der Insolvenzmasse. Im Falle der Kostenstundung übernimmt zunächst die Staatskasse die Kosten.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden