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Beglaubigungen von Auskünften in Steuersachen, Ansässigkeitsbescheinigungen für das Ausland (Apostille/Legalisation)

Berlin 11903900035000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

11903900035000

Leistungsbezeichnung

Beglaubigungen von Auskünften in Steuersachen, Ansässigkeitsbescheinigungen für das Ausland (Apostille/Legalisation)

Leistungsbezeichnung II

Beglaubigungen von Auskünften in Steuersachen, Ansässigkeitsbescheinigungen für das Ausland (Apostille/Legalisation)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Apostille (Schlagwort), Beurkundung (Schlagwort), Beglaubigung (Schlagwort), Vorbeglaubigung (Schlagwort), Ansässigkeitsbescheinigung (Schlagwort), Auskünfte in Steuersachen (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie eine Urkunde eines Berliner Finanzamts im Ausland verwenden wollen, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen.

Es gibt zwei Formen dieser Beglaubigung: die Apostille und die Legalisation.

Verfahren
  1. Urkunden der Berliner Finanzämter müssen erst durch die Steuerabteilung der Senatsverwaltung für Finanzen beglaubigt werden.
  2. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) versieht anschließend die Urkunden mit der Apostille oder der Vorbeglaubigung für die Legalisation. (Informationen zum weiteren Verfahren unter "Weiterführende Informationen").
  3. In den Berliner Finanzämtern und in der Senatsverwaltung für Finanzen werden keine Gebühren erhoben. Die abschließenden Gebühren für die Beglaubigung(en) (Apostille/Legalisation) sind beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zu entrichten.

Erforderliche Unterlagen

  • Die Urkunde im Original.

Voraussetzungen

  • Urkunde eines Berliner Finanzamts
    Die Urkunde von der Sie eine Beglaubigung benötigen, wurde von einem Berliner Finanzamt ausgestellt, und wird für die Verwendung im Ausland benötigt.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

  • etwa 15 Minuten: Falls Sie persönlich vorbei kommen
  • etwa 1 Woche: Falls Sie uns die Dokumente mit der Post schicken

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden