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Aufenthaltserlaubnis-Schweiz - zu einem neuen Pass oder Ausweis übertragen

Berlin 11010904900000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

11010904900000

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis-Schweiz - zu einem neuen Pass oder Ausweis übertragen

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis-Schweiz - zu einem neuen Pass oder Ausweis übertragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Übertragung (Schlagwort), Übertrag (Schlagwort), Schweiz (Schlagwort), Aufenthaltserlaubnis (Schlagwort), ID-Card (Schlagwort), Pass (Schlagwort), Ausweis (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis-Schweiz und haben einen neuen Pass oder eine neue Schweizer Identitätskarte bekommen? Dann können Sie sich eine neue Aufenthaltserlaubnis-Schweiz ausstellen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Neuer Pass oder neue Schweizer Identitätskarte
  • Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
    Achtung:
    • Ab dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
    • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin auf der Website des Landesamtes für Einwanderung (siehe unter „Weiterführende Informationen“) über den jeweils aktuellen Stand.

Voraussetzungen

  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
  • Neuer Pass oder neue Schweizer Identitätskarte
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Persönliche Vorsprache mit Termin
    Bitte wenden Sie sich für die Vereinbarung eines Termins per Kontaktformular an das zuständige Referat E 6 (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").

Kosten

Staatsangehörige der Schweiz
  • 37,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
  • 22,80 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
Familienangehörige aus Drittstaaten
  • 67,00 Euro: Für Erwachsene
  • 33,50 Euro: Für Minderjährige
Für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort: 6,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden