Aufenthaltserlaubnis-Schweiz - zu einem neuen Pass oder Ausweis übertragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Übertragung (Schlagwort), Übertrag (Schlagwort), Schweiz (Schlagwort), Aufenthaltserlaubnis (Schlagwort), ID-Card (Schlagwort), Pass (Schlagwort), Ausweis (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis-Schweiz und haben einen neuen Pass oder eine neue Schweizer Identitätskarte bekommen? Dann können Sie sich eine neue Aufenthaltserlaubnis-Schweiz ausstellen lassen.
- Neuer Pass oder neue Schweizer Identitätskarte
- Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
Achtung:
- Ab dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
- Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin auf der Website des Landesamtes für Einwanderung (siehe unter „Weiterführende Informationen“) über den jeweils aktuellen Stand.
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
- Neuer Pass oder neue Schweizer Identitätskarte
- Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache mit Termin
Bitte wenden Sie sich für die Vereinbarung eines Termins per Kontaktformular an das zuständige Referat E 6 (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
Staatsangehörige der Schweiz
- 37,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- 22,80 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 67,00 Euro: Für Erwachsene
- 33,50 Euro: Für Minderjährige
Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.