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Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte - zu einem neuen Pass übertragen

Berlin 11010901901000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

11010901901000

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte - zu einem neuen Pass übertragen

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte - zu einem neuen Pass übertragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Aufenthaltskarte (Schlagwort), Daueraufenthaltskarte (Schlagwort), Übertrag (Schlagwort), Übertragung (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie besitzen eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte und haben einen neuen Pass bekommen? Dann können Sie Ihre Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte neu ausstellen lassen.

Sie besitzen keine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte, sondern einen Aufenthaltstitel (zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis)? Dann informieren Sie sich bitte im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.


Wenn Sie vor Ausstellung der neuen Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte ins Ausland reisen möchten:

Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.

Erforderliche Unterlagen

  • Neuer Pass
  • Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
    Achtung:
    • Ab dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
    • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin auf der Website des Landesamtes für Einwanderung (siehe unter „Weiterführende Informationen“) über den jeweils aktuellen Stand.

Voraussetzungen

  • Besitz einer Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte
    Die Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte wurde Ihnen als Familienangehöriger eines Bürgers der Europäischen Union - EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums - EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) ausgestellt. Sie selbst besitzen nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der EU oder des EWR.
  • Neuer Pass
    Sie haben einen neuen Pass bereits bekommen.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Persönliche Vorsprache mit Termin
    Bitte wenden Sie sich für die Vereinbarung eines Termins per Kontaktformular an das zuständige Referat E 6 (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").

Kosten

  • 37,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
  • 22,80 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
Für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort: 6,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltskarte als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden