Beglaubigung von Urteilen, Beschlüssen, Erbscheinen, Vergleichen für das Ausland (Apostille/Legalisation)
Inhalt
Beglaubigung von Urteilen, Beschlüssen, Erbscheinen, Vergleichen für das Ausland (Apostille/Legalisation)
Beglaubigung von Urteilen, Beschlüssen, Erbscheinen, Vergleichen für das Ausland (Apostille/Legalisation)
Begriffe im Kontext
Apostille (Schlagwort), Legalisation (Schlagwort), Beglaubigung (Schlagwort), Überbeglaubigung (Schlagwort), Urkunde (Schlagwort), Echtheitsbescheinigung (Schlagwort), Auslandsbescheinigung (Schlagwort), Notar (Schlagwort), Übersetzer (Schlagwort), Dolmetscher (Schlagwort), Erbschein (Schlagwort), Urteil (Schlagwort), Beschluss (Schlagwort), Vorbeglaubigung (Schlagwort), Endbeglaubigung (Schlagwort), Vergleich (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Sie ein Urteil, einen Beschluss, einen Erbschein oder einen Vergleich eines Berliner Gerichtes im Ausland verwenden wollen, kann es sein, dass Sie die Echtheit des Urteils, des Beschlusses, des Erbscheins oder des Vergleichs bestätigen lassen müssen.
Es gibt zwei Formen dieser Bestätigung:
• Manche Länder verlangen vor der Legalisation noch eine Beglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie beim Bundesverwaltungsamt, siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
Es gibt zwei Formen dieser Bestätigung:
- Apostille
- Legislation
• Manche Länder verlangen vor der Legalisation noch eine Beglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie beim Bundesverwaltungsamt, siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
- Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des Urteils, des Beschlusses, des Erbscheins oder des Vergleichs
- Achtung:
Bitte beachten Sie, dass für die Vollstreckung außerhalb der Europäischen Union eine vollstreckbare Ausfertigung mit Tatbestand und Entscheidungsgründen (lange Ausfertigung) erforderlich sein kann.
- Verwendung im Ausland
Sie benötigen Ihr Urteil, Ihren Beschluss, Erbschein oder Vergleich eines Berliner Gerichts im Ausland.