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Handelsregister - Eintragung als Kommanditgesellschaft (KG)

Berlin 99057001060001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99057001060001

Leistungsbezeichnung

Handelsregister - Eintragung als Kommanditgesellschaft (KG)

Leistungsbezeichnung II

Handelsregister - Eintragung als Kommanditgesellschaft (KG)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kommanditgesellschaft (Schlagwort), KG (Schlagwort), Handelsgewerbe (Schlagwort), Eintragung (Schlagwort), Handelsregister (Schlagwort), Eintragung (Schlagwort), Betrieb (Schlagwort), Unternehmen (Schlagwort), persönlich haftender Gesellschafter (Schlagwort), Komplementärin (Schlagwort), Kommanditistin (Schlagwort), Firma (Schlagwort), Kommanditeinlage (Schlagwort), unbeschränkte Haftung (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie eine Kommanditgesellschaft (KG) gründen wollen, sind Sie verpflichtet, diese in das Handelsregister eintragen zu lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung
    Das Handelsregistergericht wird nur aufgrund einer Anmeldung (Eintragungsantrag) tätig.
    Die Anmeldung muss enthalten:
    • Firma (Name des Unternehmens)
    • Sitz: Berlin
    • Geschäftsanschrift in Berlin
    • Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort aller Gesellschafterinnen und Gesellschafter
    • Betrag der Kommanditeinlage
    • Vertretungsregelungen der Komplementärinnen oder Komplementäre
    • Unternehmensgegenstand (Betätigungsfeld des Unternehmens)

Voraussetzungen

  • Gesellschaftsvertrag
    Für die Entstehung der KG ist der Abschluss eines Vertrages zwischen allen Gesellschaftern erforderlich. Die Gesellschafterstellung richtet sich nach der Haftung. Diese kann unbeschränkt (Komplementärin oder Komplementär) oder auf eine bestimmte Summe beschränkt (Kommanditistin oder Kommanditist) sein.
    • In der KG müssen mindestens ein Komplementärin oder ein Komplementär und eine Kommanditistin oder ein Kommanditist vorhanden sein.
    • Der Vertrag muss keine bestimmte Form haben.
  • Handelsgewerbe oder reine Vermögensverwaltung
    • Wenn Sie ein Handelsgewerbe als KG betreiben, sind Sie verpflichtet sich in das Handelsregister eintragen zu lassen.
    • Betreiben Sie nur eine reine vermögensverwaltende Tätigkeit oder ein Kleingewerbe, können Sie sich als KG eintragen lassen.
    • Die Unterscheidung richtet sich nach der Art oder dem Umfang des Betriebes.
  • Notariell beglaubigte Form
    Die Unterschriften aller Gesellschafterinnen und Gesellschafter unter der Anmeldung müssen beglaubigt werden. Wenden Sie sich dazu an ein Notariat Ihrer Wahl.
  • Elektronische Übersendung der Anmeldung durch das Notariat
    Das Handelsregister wird ausschließlich elektronisch geführt. Das elektronische Dokument (Anmeldung) wird durch das Notariat an das Registergericht übermittelt.

Kosten

  • 100,00 Euro: Für die Ersteintragung einer KG mit bis zu 3 Gesellschafterinnen und Gesellschaftern
  • 40,00 Euro zusätzlich: Für jede weitere Gesellschafterin oder jeden weiteren Gesellschafter
  • Hinzu kommt eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von 1/3 der Kosten für die Eintragung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden