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Insolvenz - Restschuldbefreiung

Berlin 99066004024000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99066004024000

Leistungsbezeichnung

Insolvenz - Restschuldbefreiung

Leistungsbezeichnung II

Insolvenz - Restschuldbefreiung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Restschuldbefreiung (Schlagwort), Entschuldung (Schlagwort), Schuldenfreiheit (Schlagwort), Insolvenz (Schlagwort), Konkurs (Schlagwort), Schulden (Schlagwort), Insolvenz (Schlagwort), Pleite (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Durch die Erteilung der Restschuldbefreiung werden Sie von Ihren Schulden gegenüber Ihren Insolvenzgläubigern befreit, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind.

Von der Restschuldbefreiung können bestimmte Forderungen unter Umständen nicht erfasst sein:
  • Forderungen aus vorsätzlich begangener, unerlaubter Handlung
  • Forderungen aus rückständigem, vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährtem Unterhalt
  • Forderungen aus einer Steuerstraftat

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung
    Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, sind sämtliche Erklärungen enthalten.
    Füllen Sie den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens oder des Verbraucherinsolvenzverfahrens vollständig aus. Nur der von Ihnen selbst gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ermöglicht die spätere Erteilung der Restschuldbefreiung.

Voraussetzungen

  • Der Antragstellende muss eine natürliche Person sein.
    Natürliche Personen sind z.B. Verbraucherinnen und Verbraucher, Arbeitnehmende, selbständig oder freiberuflich Tätige, Beamtinnen und Beamte, Arbeitslose, Auszubildende, Strafgefangene.
  • Beifügen der Abtretungserklärung
    Sie müssen eine Abtretungserklärung zusammen mit Ihrem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens einreichen. Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, ist diese Erklärung enthalten.
  • Abzugebende Erklärungen
    Hintergrund dieser Erklärungen ist die Prüfung, ob Ihnen bereits die Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde und in welchem Zeitraum dies geschehen ist. Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, ist diese Erklärung enthalten.
  • Ablauf von 3 Jahren
    Hierbei handelt es sich um die vom Gesetzgeber seit dem 01.10.2020 grundsätzlich bestimmte Dauer des Insolvenzverfahrens.
  • Ablauf von 5 Jahren
    Haben Sie bereits Restschuldbefreiung in drei Jahren nach den ab dem 01.10.2020 geltenden Vorschriften erlangt, so beträgt die Dauer des Insolvenzverfahrens fünf Jahre.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden