Schuldner- und Insolvenzberatung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Schulden (Schlagwort), Insolvenz (Schlagwort), Kontopfändung (Schlagwort), Überschuldung (Schlagwort), Schuldnerberatung (Schlagwort), Insolvenzberatung (Schlagwort), Schuldner- und Insolvenzberatung (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Schuldner- und Insolvenzberatung umfasst:
- Beratung, Unterstützung und Vertretung von Schuldnerinnen und Schuldnern bei der vorgerichtlichen Schuldenbereinigung (insbesondere außergerichtliche Einigung mit Gläubigern)
- Unterrichtung von Schuldnerinnen und Schuldnern über die Voraussetzungen des Verbraucherinsolvenz- und des Restschuldbefreiungsverfahrens bei Scheitern der außergerichtlichen Einigung
- Ausstellung der Bescheinigung über erfolglosen Einigungsversuch (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung)
- Unterstützung bei der Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Hilfe bei der Führung des Rechtsstreits
- Lebenspraktische Beratung (Kontopfändungsschutz oder wirtschaftliche Haushaltsführung)
- alle Unterlagen zum Nachweis der Überschuldung
- Nachweise über Einnahmen und Ausgaben
- Nachweise Inanspruchnahme staatlicher Hilfen
- Bescheide, Lohnsteuerbescheinigung
- Mahnungen, aktuelle Forderungsaufstellungen
- Pfändungsbeschlüsse
- Wohnungskündigung, Zwangsräumung
- Sperrung von Energie- und Wärmezufuhr
- Antrag auf Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II
- Antrag auf Kontopfändungsschutz
- Nachweis anhängiger Strafverfahren
- Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit vorhanden oder droht
Sie sind nicht mehr in der Lage, mit Einkommen und vorhandenem Vermögen die Lebenshaltungskosten zu decken sowie fällige Raten und Rechnungen zu bezahlen.