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Handelsregister - Eintragung als Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Berlin 99057001060008 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99057001060008

Leistungsbezeichnung

Handelsregister - Eintragung als Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Leistungsbezeichnung II

Handelsregister - Eintragung als Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Offene Handelsgesellschaft (Schlagwort), OHG (Schlagwort), Eintragung (Schlagwort), Betrieb (Schlagwort), Unternehmen (Schlagwort), persönlich haftender Gesellschafter (Schlagwort), Komplementär (Schlagwort), Firma (Schlagwort), Handelsregister (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie eine offene Handelsgesellschaft (OHG) gründen, sind Sie verpflichtet, diese in das Handelsregister eintragen zu lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung
    Das Handelsregistergericht wird nur aufgrund einer Anmeldung (Eintragungsantrag) tätig.
    Die Anmeldung muss enthalten:
    • Firma (Name des Unternehmens)
    • Sitz: Berlin
    • Geschäftsanschrift in Berlin
    • Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort aller Gesellschafterinnen und Gesellschafter
    • Vertretungsregelungen der Gesellschaft
    • Unternehmensgegenstand (Betätigungsfeld des Unternehmens)

Voraussetzungen

  • Gesellschaftsvertrag
    Für die Entstehung der OHG ist der Abschluss eines Vertrages zwischen allen Gesellschaftern erforderlich, die unbeschränkt haften müssen.
    • Einer bestimmten Form bedarf der Vertrag nicht.
  • Handelsgewerbe oder reine Vermögensverwaltung
    • Wenn Sie ein Handelsgewerbe als OHG betreiben, sind Sie verpflichtet sich in das Handelsregister eintragen zu lassen.
    • Betreiben Sie nur eine reine vermögensverwaltende Tätigkeit oder ein Kleingewerbe, können Sie sich als OHG eintragen lassen.
    • Die Unterscheidung richtet sich nach der Art oder dem Umfang des Betriebes.
  • Notariell beglaubigte Form
    Die Unterschriften aller Gesellschafterinnen und Gesellschafter unter der Anmeldung müssen beglaubigt werden. Wenden Sie sich dazu an ein Notariat Ihrer Wahl.
  • Elektronische Übersendung der Anmeldung durch das Notariat
    Das Handelsregister wird ausschließlich elektronisch geführt. Das elektronische Dokument (Anmeldung) wird durch das Notariat an das Registergericht übermittelt.

Kosten

  • 100,00 Euro: Für die Ersteintragung einer OHG mit bis zu 3 Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern
  • 40,00 Euro zusätzlich: Für jede weitere Gesellschafterin oder jeden weiteren Gesellschafter
  • Hinzu kommt eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von 1/3 der Kosten für die Eintragung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden