Handelsregister - Eintragung als Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Inhalt
Begriffe im Kontext
Offene Handelsgesellschaft (Schlagwort), OHG (Schlagwort), Eintragung (Schlagwort), Betrieb (Schlagwort), Unternehmen (Schlagwort), persönlich haftender Gesellschafter (Schlagwort), Komplementär (Schlagwort), Firma (Schlagwort), Handelsregister (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Sie eine offene Handelsgesellschaft (OHG) gründen, sind Sie verpflichtet, diese in das Handelsregister eintragen zu lassen.
- Anmeldung
Das Handelsregistergericht wird nur aufgrund einer Anmeldung (Eintragungsantrag) tätig.
Die Anmeldung muss enthalten:
- Firma (Name des Unternehmens)
- Sitz: Berlin
- Geschäftsanschrift in Berlin
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort aller Gesellschafterinnen und Gesellschafter
- Vertretungsregelungen der Gesellschaft
- Unternehmensgegenstand (Betätigungsfeld des Unternehmens)
- Gesellschaftsvertrag
Für die Entstehung der OHG ist der Abschluss eines Vertrages zwischen allen Gesellschaftern erforderlich, die unbeschränkt haften müssen.
- Einer bestimmten Form bedarf der Vertrag nicht.
- Handelsgewerbe oder reine Vermögensverwaltung
- Wenn Sie ein Handelsgewerbe als OHG betreiben, sind Sie verpflichtet sich in das Handelsregister eintragen zu lassen.
- Betreiben Sie nur eine reine vermögensverwaltende Tätigkeit oder ein Kleingewerbe, können Sie sich als OHG eintragen lassen.
- Die Unterscheidung richtet sich nach der Art oder dem Umfang des Betriebes.
- Notariell beglaubigte Form
Die Unterschriften aller Gesellschafterinnen und Gesellschafter unter der Anmeldung müssen beglaubigt werden. Wenden Sie sich dazu an ein Notariat Ihrer Wahl. - Elektronische Übersendung der Anmeldung durch das Notariat
Das Handelsregister wird ausschließlich elektronisch geführt. Das elektronische Dokument (Anmeldung) wird durch das Notariat an das Registergericht übermittelt.
- 100,00 Euro: Für die Ersteintragung einer OHG mit bis zu 3 Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern
- 40,00 Euro zusätzlich: Für jede weitere Gesellschafterin oder jeden weiteren Gesellschafter
- Hinzu kommt eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von 1/3 der Kosten für die Eintragung.